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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2010-12-08

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-12-08

Wortprotokoll

Frau Kollegin Savary hat angesprochen, dass gemäss der ordentlichen Statistik betreffend die Turnstunden z. B. auch die Schulen des Standes Appenzell Innerrhoden nicht über drei Lektionen verfügen. Der Grund ist offensichtlich - deshalb müssen wir der Mehrheit folgen -: Bei uns wird die Durchführung der dritten Lektion flexibel gehandhabt, sowohl in der Primarschule wie auf der Sekundarstufe I, nämlich mit speziellen Sporttagen, mit Bergtagen, Wandertagen und dem Schwimmunterricht. Weiter haben wir Skilager und Sportlager. Die Stunden werden, wie Kollege Gutzwiller gesagt hat, ordentlich nachgeführt und kontrolliert. Das ergibt unter dem Strich schlussendlich eine dritte Lektion - abgesehen von den privaten Veranstaltungen, den Sportvereinen, den "Jugend und Sport"-Programmen usw.

Dass es richtig ist, der Mehrheit zu folgen, hat auch die Analyse in den Gutachten der Staatsrechtsprofessoren Ehrenzeller und Biaggini gezeigt. Wenn ich im Protokoll nachlese, sehe ich, dass auch darauf verwiesen wird, dass der Vollzug in Sachen Sportunterricht durch Artikel 62 der Bundesverfassung an die EDK delegiert wird. Die EDK nimmt den Auftrag wahr: Mit Blick auf vier Fächer hat sie bereits in dieser Art und Weise "legiferiert". Auch in der Broschüre "Bewegungsförderung: Ideen und Materialien" wird ganz klar gesagt, dass man da auf dem richtigen Weg ist und diese Flexibilität beibehalten soll.

Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Fetz abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

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