Maurer Ueli · Bundesrat · 2010-12-08
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-12-08
Wortprotokoll
Ich stelle fest, dass der Schulsport offensichtlich auch hier im Ständerat ein Ziel erfüllt: Er bewegt. Das soll er ja auch. Ich möchte mich nach dem leidenschaftlichen Exkurs von Herrn Bürgi zur Verfassungsmässigkeit auch zu dieser Frage äussern und Ihnen die bundeseigene Juristerei in dieser Frage näherbringen.
Der Schulsport ist - es ist auch ausgeführt worden - als einziges Schulfach überhaupt in der Bundesverfassung namentlich erwähnt, und die Verfassung gibt dem Bund die Kompetenz, diesen als obligatorisch zu erklären. Diese verfassungsrechtliche Kompetenz beinhaltet auch das Recht des Bundes, sowohl den Umfang des Obligatoriums wie auch dessen qualitative Grundsätze zu regeln. Zu diesem Schluss, der im Gegensatz dazu steht, was Herr Bürgi ausgeführt hat, kommt ein Gutachten von Professor Giovanni Biaggini von der Universität Zürich. Das war dann auch die Grundlage dafür, dass der Bundesrat in der ersten Vernehmlassungsvorlage von dieser Kompetenz Gebrauch machte und in der Vernehmlassung diese drei Stunden als obligatorisch vorschlug.
Darauf haben die Kantone reagiert, also die EDK, und dieses zweite Gutachten, das auch schon erwähnt wurde, in Auftrag gegeben. Herr Professor Ehrenzeller kommt zum Schluss, dass dem Bund die verfassungsmässige Regelungskompetenz hinsichtlich Qualität und Quantität fehlt. Die Juristen des Bundes weisen aber darauf hin, dass die Stellungnahme von Herrn Ehrenzeller mit einer wichtigen Frage der allgemeinen Verfassungsauslegung nicht in Einklang steht: Herr Ehrenzeller nimmt nicht Stellung zum Grundsatz, dass eine ältere, spezielle Norm, in diesem Falle die Regelung zum Schulsport in Artikel 68 der Bundesverfassung, weiterhin Bestand hat im Vergleich zu einer neuen, allgemein gefassten Norm, hier der Schulhoheit der Kantone in Artikel 62, sofern keine klaren Anhaltspunkte bestehen, dass der Verfassunggeber an der älteren, speziellen Norm etwas ändern wollte. Solche Anhaltspunkte finden sich aber weder in der Botschaft zum neuen Bildungsartikel in der Verfassung noch in den Protokollen der beiden Räte.
Der Bundesrat bleibt bei seiner Ansicht, dass ihm verfassungsmässig das Recht, nicht aber die Pflicht zukommt, den Schulsport zu regeln. Damit bleibt eigentlich eine politische Frage, die zu beantworten ist: Soll der Bundesrat in dieser Frage regeln, oder soll er nicht, auch wenn ihm die Kompetenz zusteht? Wir haben die Frage ausführlich mit der Erziehungsdirektorenkonferenz besprochen und kommen zum Schluss, wie das auf der Fahne ausgeführt wird, dass in der Güterabwägung zwischen Ausübung der Kompetenz beim Sport und Föderalismus dem Föderalismus der Vorzug zu geben ist und diese Sache den Kantonen zu übergeben ist.
Es wurde hier eine wichtige Frage mehrmals angesprochen, nämlich die Frage: Sind diese drei Stunden absolut zwingend, oder gibt es Alternativen? Herr Bischofberger hat die Sportlager angesprochen, die eine Ergänzung sein könnten. Auf die Frage der Qualität des Schulsports ist Herr Gutzwiller eingegangen. Als freud- und leidgeprüfter Vater von sechs Kindern bin ich durchaus der Meinung, dass im Schulsport Verbesserungspotenzial besteht, insbesondere bezüglich Qualität. Ich glaube, das wurde hier auch zum Ausdruck gebracht. Der Schulsport hat eine wichtige Rolle, er fördert die Bewegung, er motiviert in diesem Bereich, und er soll einen entsprechenden Stellenwert haben. Aber es ist nicht nur die Frage der Nennung dieser drei Stunden im Gesetz, sondern es ist auch eine Frage der Qualität. Hier haben wir eine Übereinstimmung mit den Kantonen, mit der Erziehungsdirektorenkonferenz, dass wir gemeinsam die Ausbildung der Sportlehrer fördern möchten, damit die Qualität auch gewinnt.
Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat ein klares Bekenntnis zur Einführung der Drei-Stunden-Regelung abgegeben. Der Bund greift sonst nirgends mit einer derart präzisen Regelung in die Schulhoheit ein. Somit stellt sich die Frage, und das ist eigentlich die Güterabwägung: Machen wir das im Sport, oder machen wir es nicht? Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass diese Kompetenz bei den Kantonen liegt.
Ich bin der Meinung, dass die Mehrheit Ihrer Kommission mit diesem zusätzlichen Satz, dass man das kontrolliert oder dass man sich hier Rechenschaft gibt, durchaus ein Kontrollinstrument einführen möchte, das dazu führt, dass wir in ständigem Kontakt bleiben und das auch überwachen. Das, meine ich, ist eine sinnvolle Regelung.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen und die Kompetenz zur Festlegung von Umfang bzw. Quantität des Schulsportes den Kantonen zu überlassen. Mit der erwähnten Ergänzung nehmen Sie Einfluss darauf. Ich denke, das ist der wichtige Weg. Das Bekenntnis zum Sport und zum Schulsport ist wichtig in Bezug auf die Qualität; Sie haben es heute abgelegt. Ich schlage Ihnen vor, der Mehrheit zuzustimmen, Ihrem Bekenntnis heute Taten folgen zu lassen und vielleicht mit der Umsetzung des Vorsatzes zu beginnen, täglich eine halbe Stunde Sport zu treiben; damit hätten Sie für die Kantone dann eine gute Vorlage geboten, damit sie das auch ernst nehmen.