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Schmid Carlo · Ständerat · 2001-03-20

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Marty zwingt mich zu zwei Bemerkungen:

1. Die erste Bemerkung ist juristischer Natur: Herr Marty sagte, einerseits bestehe ein Grundrecht jedes Einzelnen auf eine Vielfalt in der Konsumation von Filmen und andererseits habe der Staat eine Verpflichtung, diese Vielfalt sicherzustellen. Weder das eine noch das andere ist richtig. Lesen Sie Artikel 71 der Bundesverfassung: in beiden Absätzen eine reine Kann-Vorschrift. Wir können auch gar nichts tun. Wir können das Filmwesen auch völlig frei lassen. Die Verfassung lässt das zu, ein Auftrag besteht nicht.

2. Zwei Bemerkungen zum Vergleich mit der Post: Erstens sind die 100 Millionen Franken, die der Bund für die "Zeitungsverbilligungen" aufwendet, eben nicht mit irgendeiner Auflage für irgendeine Poststelle verbunden, eine Vielfalt von politischen Sendungen zu verstreuen. Zweitens konnte diese ganze Förderung nicht verhindern, dass eine gigantische Konzentration, eine Verminderung der Medienvielfalt im Pressebereich, aufgetreten ist. Sie können hier dieses Beispiel nicht anführen.

Ich bitte Sie, Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zu beschliessen.

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