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David Eugen · Ständerat · 2010-12-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-09

Wortprotokoll

Wie der Präsident ausgeführt hat, wird es zunächst eine Eintretensdebatte über alle Vorlagen geben. Es ist so, dass diese Vorlagen in einem Zusammenhang stehen. Sie betreffen die Entwicklungszusammenarbeit insgesamt. Man kann sich fragen, warum wir schon nach zwei Jahren wieder grundsätzlich über diesen Bereich diskutieren; wir befinden uns ja in der Mitte des laufenden Rahmenkredits für die Entwicklungszusammenarbeit.

Der Grund ist der: Wie Sie alle wissen - wir haben das am Montag ja schon andiskutiert -, hat der Rat bei der letzten Diskussion beschlossen, noch während der Laufzeit des laufenden Rahmenkredits die Konditionen zu ändern, und zwar in dem Sinne, dass der Rat den Bundesrat beauftragt hat, beiden Kammern eine Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe vorzuschlagen.

Das ist die Botschaft vom 17. September 2010, die Botschaft 10.085. Diese bildet praktisch das Kernstück der heutigen Vorlagen. Daneben wird uns die Botschaft 10.081 über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken unterbreitet. Auch diese Botschaft hat einen grundsätzlichen Zusammenhang mit der ersten. Wir haben ja zwei Zweige, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Es geht darum, wie wir den zweiten Zweig, nämlich die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, in das Gesamtkonzept und auch in die Erhöhungen, die vorgesehen sind, einbetten.

Die dritte Botschaft, die Botschaft 10.076, betrifft die sogenannte Osthilfe. Wie Sie wissen, ist der eine Teil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit den Staaten im Süden gewidmet, der sogenannten Südhilfe, und der andere - weitaus geringere, aber doch bedeutende - Teil dem Osten.

Die Osthilfe teilt sich in zwei Bereiche auf, nämlich einerseits das, was wir schon längere Zeit machen, die sogenannte Transitionshilfe an die Staaten der ehemaligen Sowjetunion, und andererseits die Unterstützung, die wir im Rahmen der Erweiterung der EU leisten; über diesen zweiten Bereich haben ja Volksabstimmungen stattgefunden. Dieser zweite Bereich ist hiervon nicht betroffen; diese Botschaft betrifft nur die Transitionshilfe an die Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Wir sind insbesondere in Zentralasien und in noch grösserem Umfang auf dem Westbalkan engagiert.

Die vierte Geschäft, das Sie vor sich haben, ist der Bericht des Bundesrates 09.078. Dieser Bericht wird uns nochmals vorgelegt. Sie erinnern sich, dass wir diesen Bericht im Sommer dieses Jahres zurückgewiesen und den Bundesrat aufgefordert haben, uns eine Botschaft vorzulegen. Der Bundesrat hat jetzt diesem Rückweisungsantrag Folge geleistet. In dem Sinne können wir diesen Bericht nun zur Kenntnis nehmen, nachdem dieser Auftrag ausgeführt worden ist. [PAGE 1197]

Nach diesem Überblick über die Geschäfte, die uns vorgelegt werden, möchte ich einige aus Sicht der Kommission grundsätzliche Überlegungen machen. Man kann sich wirklich immer wieder die Frage stellen - auch heute müssen wir sie stellen, wo doch wichtige materielle Entscheide anstehen -, warum man Entwicklungszusammenarbeit leisten soll, warum man bedeutende Mittel aus dem Bundeshaushalt für diesen Zweck aufwenden soll. Geht es hier um Wohltätigkeit? Geht es darum, dass wir gegenüber anderen Ländern im Süden und im Osten einfach gute Werke leisten wollen? Ich behaupte, dass das ein wichtiger Beweggrund ist.

Aber es ist aus Sicht der Kommission nicht der wichtigste. Der entscheidende Hintergrund ist der, dass wir heute in einer mehr und mehr globalisierten Welt leben. Viele Entscheide kommen auf einer Ebene zustande, die über jener des Nationalstaates liegt, insbesondere in internationalen Organisationen. Es gibt zahlreiche solche Organisationen, an denen die Schweiz beteiligt ist; an zahlreichen, die eine erhebliche Bedeutung haben, ist sie aber auch nicht beteiligt. Auf regionaler Ebene erinnere ich beispielsweise an die EU, die für die europäische übernationale Entwicklung eine sehr grosse Bedeutung hat.

Insgesamt komme ich zum Urteil - wir haben das auch so in der Kommission diskutiert -, dass Sicherheit und Wohlstand der Schweiz wesentlich auch davon abhängen, wie sie eine kluge und überlegte Aussenpolitik mit dem Instrument der Entwicklungszusammenarbeit betreibt. Das heisst, die Schweiz muss auf internationaler Ebene partizipieren. Sie muss Goodwill für ihre Positionen schaffen. Sie muss für ihre eigenen Anliegen Netzwerke und Verständnis schaffen. Das geht nur, wenn man taugliche Instrumente zur Verfügung hat. Da ist neben dem Aussennetz, das eine wichtige Aufgabe erfüllt, und den Aktivitäten der Regierungsmitglieder auf Regierungsebene die Entwicklungszusammenarbeit ein ganz wesentliches Instrument. Es unterscheidet sich vor allem auch dadurch von den anderen Instrumenten, dass es die Zivilgesellschaft anspricht und nicht nur die Regierung und die Administration der anderen Staaten, sondern eben auch quasi die Basis in den Ländern, mit denen wir Netzwerke pflegen.

Die Reisen, welche die Aussenpolitischen Kommissionen immer wieder durchführen, zeigen auch - und das war auch bei der letzten Reise der APK-SR, die uns nach Zentralasien geführt hat, der Fall -, dass diese Basisarbeit von wesentlicher Bedeutung für den Goodwill ist, den die Schweiz nachher auch auf der Ebene der Regierung, wo Entscheide fallen, geniesst. Angesichts der zunehmenden Globalisierung ist die Entwicklungszusammenarbeit aus Sicht der APK in diesem Sinne ein wesentliches Instrument der schweizerischen Aussenpolitik. Daher ist es auch richtig, dass dieses Instrument koordiniert, gestärkt und hinreichend finanziert wird.

Man kann sich sicher immer fragen, wie stark der Finanzbeitrag im Verhältnis zu den übrigen Aufgaben, welche die Eidgenossenschaft erfüllt, sein muss. Wir stehen jetzt vor dem Entscheid, ob wir jetzt eine Erhöhung dieses Engagements vorsehen wollen. Wie wir am Montag diskutiert haben, fällt dieser Entscheid in diesem Rat nicht zum ersten Mal. Wir haben schon früher darüber diskutiert, wobei sich dieser Rat zweimal, in mehreren Abstimmungen, für eine Erhöhung ausgesprochen hat. Die APK ist auch bei der heutigen Vorlage, die jetzt eigentlich diese Vorentscheide konkretisieren soll, der Meinung, dass es aus den vorerwähnten Gründen richtig ist, diese Erhöhung vorzunehmen.

Die Schweizer Regierung hat sich mit vielen anderen Regierungen im Jahre 2000 verpflichtet, bis zum Jahr 2015 für die öffentliche Entwicklungshilfe den Wert von 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erreichen. Wir wissen heute, dass dieses Ziel, das unsere Bundesräte damals mitunterzeichnet haben, wahrscheinlich so nicht zu erreichen ist. Es sind natürlich andere Bedürfnisse da - natürlich, die Finanzkrise ist eingetreten -, die abgewogen werden müssen. Aber das Ziel bleibt: Die APK ist der Meinung, dass das Ziel auf keinen Fall aufgegeben werden sollte. Wir sollten uns schrittweise in die Richtung dieses Ziels begeben. Wir erachten es als vernünftig und möchten den Rat ersuchen, den Entscheid heute zu bestätigen, dass wir bis 2015 nicht 0,7 Prozent anstreben, sondern uns eben auf das Ziel festlegen - wie wir das schon vor zwei Jahren gemacht haben -, auf den Stand von 0,5 Prozent des Bruttosozialproduktes zu kommen. Dieses Ziel ist realistisch; es ist auch machbar. Ich bestreite aber nicht, dass es auch schwierig ist.

Die APK dankt dem Bundesrat, dass er sich genau überlegt hat, wie wir uns diesem Ziel annähern können. Man könnte eine Botschaft vorlegen, in der man alles fix und fertig festlegt und sagt, jetzt halte man hier per Gesetz fest, was bis 2015 zu geschehen habe. Der Bundesrat hat das nicht gemacht, er hat sich dafür entschieden, jetzt zuerst einmal die Ziele für die nächsten zwei Jahre festzulegen. In dem Sinne geht es materiell eigentlich nur um diesen Entscheid. Die Botschaft 10.085 hat zum Kerninhalt, dass für die Jahre 2011 und 2012 verbindlich eine Anpassung vorgenommen wird. Diese Anpassung ist bedeutend, das ist keineswegs zu bestreiten, aber sie ist noch ein rechtes Stück vom Ziel entfernt, das wir uns mit 0,5 Prozent für 2015 gesetzt haben. Wenn wir diese Botschaft jetzt gutheissen, erreichen wir für das Jahr 2011 einen Stand von 0,445 und für das Jahr 2012 einen solchen von 0,468 Prozent. Das sind eigentlich die Grundsatzentscheide, die wir heute mit dieser Botschaft fällen.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, dem zuzustimmen. Wir werden uns nachher, wenn die Botschaft allein zur Diskussion steht, im Detail mit ihr befassen. Die andere Botschaft, jene zu den Entwicklungsbanken, reiht sich insofern in diese Vorlage ein, als wir mit dem ersten Entscheid auch die Möglichkeit erhalten, die bisherigen Verpflichtungen, welche die Schweiz bei den Entwicklungsbanken hat, zu erfüllen.

Ich denke, wenn wir das wieder in den grossen Zusammenhang stellen, ist es wahrscheinlich die schlechteste Ausgangslage, wenn die Schweiz auf internationaler Ebene Versprechen abgibt, die konkret sind, und diese dann nicht einhält. Das schafft nämlich keinen Goodwill, sondern zerstört ihn. Daher ist es sicher auch langfristig so, dass man die Engagements, die man eingegangen ist, eigentlich in der Periode erfüllen soll, für die man sie gemacht hat. Diese Botschaft erlaubt es uns, die Verpflichtungen für die Periode, die vor uns liegt, zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere Afrika, die Afrikanische Entwicklungsbank, damit die Schweiz dort ihr Engagement, das sie deklariert hat, auch wahrnehmen kann - obwohl es keine Verpflichtungen sind; wir sind ja frei, Nein zu sagen, das ist ganz klar. Es ist klar, dass damit auch verbunden ist, dass wir in diesen Organisationen mehr Einfluss haben; das geht aus dieser Botschaft auch hervor.

Bei der Osthilfe-Botschaft geht es eigentlich darum, dass wir das bisherige Engagement anderthalb Jahre weiterführen; das ist der Kern dieser Botschaft. Es ist also keine Neuausrichtung, sondern eine Weiterführung. Diese Botschaft kommt jetzt, weil der Kredit im Sommer dieses Jahres ausgelaufen ist und der Bundesrat, mit Unterstützung des Parlamentes, vor einiger Zeit beschlossen hat, dass wir in Zukunft für den ganzen Entwicklungsbereich geschlossene Botschaften über jeweils vier Jahre vorlegen. Um das für die Jahre 2013 bis 2016 tun zu können, soll jetzt diese Osthilfe zeitlich auf den gleichen Stand gebracht werden. Daher möchte man das bisherige Programm, das hier vor vier Jahren beschlossen wurde, im gleichen Umfang um anderthalb Jahre verlängern, damit nachher der Anschluss an die Gesamtschau der Entwicklungszusammenarbeit möglich ist.

Ich empfehle Ihnen, auf diese Entwürfe einzutreten und in den Grundsatzüberlegungen, die ja vor allem bei der ersten Botschaft zu machen sind, der Kommission zu folgen.