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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-03-21

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-21

Wortprotokoll

Im Prinzip belässt man den Text von Artikel 103 Absatz 3 und schiebt das ein, was Sie beschlossen haben. Er lautet demzufolge: "In den Fällen nach Absatz 2 bedarf es als Ausweis für die Eigentumsübertragung für das Grundbuch einer öffentlichen Urkunde über die Tatsache, dass das Eigentum an den Grundstücken auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen ist; davon ausgenommen bleibt die Übertragung von Grundstücken durch Vermögensübertragung, denn die Urkundsperson, welche die Feststellungsurkunde errichtet, ist namens des übernehmenden Rechtsträgers zur Anmeldung bei den Grundbuchämtern befugt."

Ich schlage Ihnen vor, diesen Text so zu genehmigen.

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