Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-12-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-12-13
Wortprotokoll
Nachdem wir in der Sommersession 2009 bereits einen indirekten Gegenvorschlag diskutiert und verabschiedet haben, machen wir uns heute mit demselben Fleisse nochmals an die gleiche Arbeit. Nicht weil die Arbeit im Sommer 2009 derart schlecht gewesen wäre, sondern weil wir einsehen mussten, dass im heutigen Umfeld und angesichts der Stimmung in der Bevölkerung der damalige Vorschlag keine Chance gehabt hätte, gegen die Initiative zu bestehen. Zusätzlich haben einige neue Lohnexzesse die Hoffnung, dass die Verantwortlichen aus der Finanzkrise etwas gelernt hätten, leider geknickt. Nun liegt ein neuer Gegenvorschlag vor, der diesbezüglich klar bessere Chancen hat.
Der neue Vorschlag ist meiner Meinung nach auch besser als die Volksinitiative. Warum ist er das? Die Initiative Minder will ja hohe Löhne primär über einen Ausbau der Aktionärsrechte verhindern. Das ist im Prinzip richtig, auch wenn sich noch weisen muss, ob die Aktionäre wirklich gewillt und in der Lage sind, mit diesen neuen Kompetenzen auch verantwortungsbewusst umzugehen. Die Kommission für Rechtsfragen unterstützt diesen Weg, diese Stossrichtung und geht mit dem indirekten Gegenvorschlag sogar punktuell noch etwas weiter. Dort, wo die Vorgaben der Initiative gar zu starr sind, schaffen wir Flexibilität. Nehmen wir beispielsweise die Wahl des Verwaltungsrates: Die Initiative legt fest, dass die Generalversammlung jährlich die Mitglieder des Verwaltungsrates wählen muss. Unser Vorschlag sagt: Ja, das ist die Regel, aber die Statuten können eine Wahl alle zwei oder drei Jahre vorsehen. Und wer verabschiedet die Statuten? Die Aktionäre. Damit sind wir mit unserem Vorschlag demokratischer als die Initiative.
Die Kommission hat den Entwurf letztendlich einstimmig genehmigt. Dieses Resultat mag auf eine grenzenlose Begeisterung hindeuten. Das ist es aber bei Weitem nicht.
Wir müssen uns schon bewusst sein, dass wir mit diesem indirekten Gegenvorschlag eine Regelung vorlegen, die im internationalen Vergleich aussergewöhnlich weit geht. Der Bundesrat schreibt in seiner Zusatzbotschaft: "Gibt die Schweiz ihr liberales Gesellschaftsrecht zugunsten schwerfälliger und restriktiver Vorschriften auf, so verliert sie damit einen wichtigen Standortvorteil gegenüber dem Ausland." Mit diesem Vorschlag können wir nicht ausschliessen, dass die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz beeinträchtigt wird, mit allen möglicherweise gravierenden Folgen. Wir müssen uns auch bewusst sein, dass unser indirekter Gegenvorschlag Aufgaben und Verantwortlichkeiten eher verwischt statt klärt und die Entscheidungsfähigkeit und die Effizienz des Verwaltungsrates einschränkt. Wie sich das in der Praxis auswirken wird, steht in den Sternen. Wir müssen uns auch im Klaren sein, dass wir ein kompliziertes, enorm detailliertes und anspruchsvolles Regelwerk schaffen, das seinen Praxistest noch nicht bestanden hat.
Wenn ich Ihnen - ich war in der Subkommission - diesen indirekten Gegenvorschlag trotzdem zur Genehmigung empfehle, dann aus folgenden Gründen:
Die Initiative ist nun mal auf dem Tisch. Sie hat derart gravierende Mängel, dass man sie nicht einfach laufenlassen kann. Der indirekte Gegenvorschlag behebt doch klar einige dieser Mängel. Er ist als Ganzes so konzipiert, dass er erstens eine Chance bietet, dass die Initiative zurückgezogen wird, und zweitens, falls dies nicht erfolgt, in der Volksabstimmung auch eine Chance hat.
Wenn sich nun Wirtschaftsverbände und Teile der Wirtschaft über regulierungswütige Politikerinnen und Politiker beklagen, dann seien diese daran erinnert, dass die Initiative und auch der Gegenvorschlag darauf zurückzuführen sind, dass es Exzesse in der Wirtschaft gab und gibt.
Und sie seien auch daran erinnert, dass gerade in einer direkten Demokratie die Erwartungen der Bevölkerung an die wirtschaftlichen Eliten, die Erwartung, deren Handeln auch verstehen und nachvollziehen zu können, höher sind als anderswo. Wird dieses Handeln nicht mehr verstanden, hat das Volk die Möglichkeit, korrigierend einzuwirken. Insofern agieren wir heute fast ausschliesslich im Bereich der Schadensbegrenzung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.