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Briner Peter · Ständerat · 2010-12-13

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Diese Botschaft über die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds ist die Grundlage für die weitere Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank an den Kreditvereinbarungen nach der Reform. Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) sind das finanzielle Sicherungsnetz des IWF. Sie werden aktiviert, wenn dessen reguläre Mittel im Fall einer ausserordentlichen Krise knapp werden. Bisher hatte der IWF rund 50 Milliarden US-Dollar zur Verfügung, wobei die Nationalbank dem IWF für Kredite von bis zu 2,3 Milliarden Dollar verpflichtet war.

Die jüngste Krise zeigte, dass die NKV überholt sind. Angesichts der Dimension heutiger Finanzpakete ist der Umfang zu gering, um als wirksamer Stabilitätsfaktor anerkannt zu werden. Zudem sind die NKV zu wenig flexibel. Für jedes Hilfspaket des IWF müssen sie einzeln aktiviert werden, und das könnte bei der heutigen Dynamik im Finanzsektor fatal sein. Im April 2010 beschlossen die Teilnehmer der NKV deshalb eine grundlegende Reform. Die bei uns erforderliche parlamentarische Genehmigung ist Inhalt dieser Vorlage.

Die Reform umfasst die folgenden hauptsächlichen Elemente:

1. Eine Aufstockung der NKV auf 540 Milliarden Dollar; damit hat der IWF wieder ein schlagkräftiges Instrument.

2. Die Ausdehnung des Teilnehmerkreises, insbesondere um die grossen Schwellenländer; damit müssen diese nun auch finanziell Verantwortung für die internationale Systemstabilität übernehmen.

3. Die Flexibilisierung der Aktivierung; damit stehen die Mittel rasch zur Verfügung, wenn sie gebraucht werden. Mit dieser umfassenden Reform werden die NKV wieder zu einem wichtigen Sicherheitsmechanismus im Falle einer systemischen Krise. Die NKV können somit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität des internationalen Finanzsystems leisten. Die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft mit ihrem bedeutenden Finanzplatz und eigener Währung ist auf diese Stabilität ganz besonders angewiesen. Nur mit einem stabilen Finanzsystem kann das Funktionieren moderner, international verflochtener Volkswirtschaften sichergestellt werden.

Zum Umfang der Beteiligung der Schweiz: Der Betrag der Schweizerischen Nationalbank soll auf 16,5 Milliarden US-Dollar aufgestockt werden. Damit bleibt sie unter den bisherigen Teilnehmern die Nummer 8, wobei ihr Anteil gemäss den heutigen NKV trotz dieser grossen Aufstockung von 4,5 auf knapp 3 Prozent zurückgeht. Von den neuen Teilnehmern leistet einzig China mehr. Die Schweizerische Nationalbank kann also eine Position wahren, die der systemischen Bedeutung des schweizerischen Finanzplatzes gerecht wird. Wenn die NKV aktiviert werden, gewährt die Nationalbank Kredite an den IWF, nicht an ein Schuldnerland. Die Kredite werden marktgerecht verzinst. Wie bisher haftet der Bund für diese Forderung nicht. Es braucht also keine Bundesgarantie. Sollte die Schweiz diese Mittel zum Beispiel aus Zahlungsbilanzgründen einmal selbst benötigen, kann sie sie jederzeit zurückfordern. Insgesamt haben diese Kredite also den Charakter von Währungsreserven auf der Aktivseite der Bilanz der Nationalbank.

Da sie auf Sonderziehungsrechte des IWF lauten, sind sie sogar besser diversifiziert als Euro-Anlagen. In der Summe handelt es sich also um ein für die Nationalbank gutes Geschäft. Politisch ist es insofern von Bedeutung, als wir mit dieser namhaften Beteiligung an den NKV unsere Position im internationalen Finanzsystem generell und im IWF im Besonderen nachhaltig stärken können.

In der Kommission kamen unter anderem folgende Punkte zur Sprache: Aufgrund der heutigen Währungsrelationen entsprechen die 10,9 Milliarden Sonderziehungsrechte etwa 16 Milliarden Franken, also weniger als die 18 Milliarden, die in der Botschaft erscheinen. Im Gegensatz zu anderen [PAGE 1220] obligatorischen Beiträgen an den IWF, die aufgrund unserer Quotenanteile als Land oder Stimmrechtsgruppe berechnet werden, geht es hier um ein freiwilliges Instrument. Die Schweiz beteiligt sich seit 1982 daran. Damals hatte die Schweiz an den ursprünglichen Allgemeinen Kreditvereinbarungen einen Anteil von 6,5 Prozent. Unsere Beteiligung ging nach der Asienkrise auf 4,5 Prozent zurück, weil sich der Kreis der Beteiligten erweitert hatte. Jetzt gibt es nochmals eine Erweiterung; und zwar eine substanzielle, vor allem auf grosse Schwellenländer. China allein stellt 50 Milliarden Franken zur Verfügung. Mit der heutigen neuen Beteiligung bleibt die Grössenordnung ungefähr gewahrt. Wir bleiben unter den Grössten.

Die Frage, ob wir mit der Genehmigung zuwarten sollen, bis die Sitzfrage in den Bretton-Woods-Institutionen geklärt ist - auch im Mitbericht der Finanzkommission wurde sie gestellt -, wird von unseren Verhandlungsführern dahingehend beantwortet, dass sie diese Quasi-Pfandlösung hier nicht als zielführend betrachten. Es wäre dies ein Schachzug mit kurzfristiger Wirkung; er hätte das Potenzial, unsere Position zu schwächen. Unsere Vertretung beim IWF und bei den NKV soll vielmehr durch Verlässlichkeit und Engagement als den besseren Karten geltend gemacht werden können.

Anders stellt sich die Governance-Frage jedoch bei der auf nächstes Jahr geplanten Botschaft zur Teilnahme der Schweiz an der Kapitalerhöhung des IWF. Sie stellt sich auch schon anders beim nächsten Traktandum, das auf unserer Traktandenliste steht. Wir sollten diese Dinge nicht miteinander verwechseln.

Die APK beantragt Ihnen einstimmig, einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.