Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Hier teilt die Kommission die Auffassung des Bundesrates, der einen Streichungsantrag stellt, nicht. Wir haben über die Frage einer Strafrechtsbestimmung intensiv diskutiert. Sie mögen sich erinnern, dass in der Abzocker-Initiative ja eine eigentliche Strafbestimmung enthalten ist. Da sind wir der Meinung, dass diese zu weit geht, weit über das Ziel hinausschiesst, aber wir sind auch der Meinung, man sollte nicht völlig auf eine strafrechtliche Sanktion verzichten.
Diese neue Strafbestimmung soll die Missachtung des Vergütungsreglements einer börsenkotierten Aktiengesellschaft sanktionieren, und sie ist - das ist der Sinn und Zweck - als flankierende Massnahme zu den entsprechenden aktienrechtlichen Instrumenten gedacht. Da Verstösse gegen das Vergütungsreglement, welche nicht als Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Falschbeurkundung usw. qualifiziert werden können, einen vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt aufweisen, ist die Strafnorm als Übertretungstatbestand ausgestaltet, und als Sanktion wird eine Busse bis zu 10 000 Franken angedroht.
Man muss also immer sehen: Wir haben aktienrechtliche Möglichkeiten, und wenn gewisse Dinge gemacht werden, dann kann das eine Veruntreuung sein, ungetreue Geschäftsbesorgung, Falschbeurkundung usw. Wir sind aber der Meinung, es gebe auch Vorfälle, die nicht diesen Unrechtsgehalt haben, und hierfür soll dieser Übertretungstatbestand geschaffen werden. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass mit den aktienrechtlichen Möglichkeiten und den Straftatbeständen, die ich erwähnt habe, kein Raum mehr bleibe, um hier etwas aufzunehmen. Ich schliesse mit dem Hinweis: Das mag ja sein, aber wir haben diese Strafbestimmung ganz bewusst aufgenommen; das ist ein politischer Entscheid im Zusammenhang mit der Abzocker-Initiative.
Deshalb beantrage ich Ihnen, hier nicht dem Bundesrat zu folgen. Das ist, glaube ich, der einzige Antrag, Frau Bundesrätin, den wir von Ihnen nicht übernommen haben.