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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte kurz drei Gründe anführen, warum dieser Antrag abzulehnen ist:

1. Die "Finanzdienstleister", das ist ein sehr weit gehender Begriff, er reicht von Grossbanken bis zu Vermögensverwaltern. Wenn aus einer bankenspezifischen Sicht bezüglich der Vergütungen Regelungen zu treffen sind, so hat das Bankengesetz hierfür ausdrücklich Bestimmungen vorgesehen. Damit ist dem Unterschied zwischen Finanzdienstleistern und allen anderen Unternehmen Rechnung getragen.

2. Wir müssen aufpassen, dass wir die Rechtsgleichheit nicht überaus strapazieren und Finanzdienstleister aus einer gewissen Emotion heraus völlig anders behandeln als andere Unternehmungen. In einigen Jahren kann bei anderen Arten von Unternehmungen etwas Ähnliches passieren wie hier in der Vergangenheit.

3. Das ist der entscheidende Punkt: Die Formulierung "der vom Verwaltungsrat beschlossenen konzernweiten Gesamtsumme aller variablen Lohnbestandteile" verkennt völlig die Organisation von internationalen Unternehmungen. Heute ist es geradezu zwingend, dass in einem Konzern die Tochtergesellschaften, die Schwestergesellschaften oder was auch immer in den jeweiligen Ländern eine gewisse Freiheit in der Führung des Unternehmens hat im Wissen um diese Freiheit geleitet werden können. Dazu gehören auch Belohnungen im System der Vergütungen. Es ist in keiner Art und Weise so, dass sich der Verwaltungsrat der Konzerngesellschaft, die ja allein von dieser Bestimmung beherrscht würde, in die Politik dieser Tochtergesellschaften einschaltet und mitbestimmt, wer in welcher Bank welche Boni erhält. Auch dieser Widerspruch gegenüber all dem, was heute Praxis ist, sollte doch dazu führen, dass wir diesen Antrag ablehnen.