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preparatory:AB 115154

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-15

Wortprotokoll

Sie haben zu dieser Motion einen schriftlichen Bericht erhalten; die Kommissionserwägungen sind allerdings nicht sehr umfangreich. Darum noch ein paar Bemerkungen: Das von der vorliegenden Motion aufgegriffene Problem ist nicht neu und nicht nur in der Schweiz, sondern international generell anerkannt und bekannt. Der Grund dieser Problematik liegt in der Tatsache, dass im Rahmen der Forschungsaktivitäten der Pharmaindustrie die Arzneimittel primär für Erwachsene entwickelt und hergestellt werden, währenddem im Bereich der Pharmakologie für die Pädiatrie praktisch keine Studien und Tests bestehen. Gerade die Kinder und Säuglinge stellen ja in der Tat in der Heilkunde eine ganz spezielle Patientengruppe dar. Ein Arzneimittel, das für die Erwachsenen gut und behandlungsorientiert abgegeben werden kann, ist nicht a priori auch für die Behandlung von Kindern gut. Die Dosierung muss in der Regel angepasst werden, und die Wirkung verhält sich bei Erwachsenen sehr oft anders als bei Kindern. Eine ausreichende Anzahl von kindergerechten Arzneimitteln steht jedoch heute leider nicht zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Anwendung von Erwachsenenarzneimitteln für die Behandlung bei Kindern ein entsprechendes Risiko darstellt.

Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst, und dieses Thema wird im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes, deren Vernehmlassung in diesem Frühjahr abgeschlossen wurde, aufgenommen. Das Konzept sieht nun vor, sich in diesem Bereich in der für die Schweiz angepassten Form der EU-Richtlinie anzuschliessen. Der Grund liegt in der weltweiten Produktion und der Weiterentwicklung von Arzneimitteln. Ein Alleingang auf der Basis schweizerischen Rechts wäre nicht sinnvoll und nicht zielführend. Die Pharmaindustrie wird deshalb in Zukunft auch systematisch zu prüfen haben, ob ein Arzneimittel auch für Kinder anwendbar sein wird.

Ihre vorberatende Kommission hat diese Motion insbesondere auch deshalb ohne Gegenstimme angenommen, weil sie die in diesem Vorstoss vorgebrachten Themen und Probleme im Rahmen der Beratung der Revision des Heilmittelgesetzes vertieft anschauen und weiterbehandeln möchte. Ich beantrage Ihnen deshalb, diese Motion anzunehmen, und bitte Herrn Bundesrat Burkhalter, noch bekanntzugeben, wann mit der Beratung dieser Gesetzesrevision zu rechnen sein wird. Der Vertreter der Verwaltung hat in der Kommission bekundet, dass die Vernehmlassung im Frühjahr 2010 abgeschlossen wurde, währenddem bei den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2011 unter Ziel 10 auf Seite 6 "Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes" steht. Ich nehme an, Herr Bundesrat, Sie können bei den divergierenden Antworten Klarheit in dieser Frage schaffen, und danke Ihnen für Ihre entsprechenden Ausführungen.