Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-03-21
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-21
Wortprotokoll
Ich erwähne diesen Artikel, um anhand dieser Regelung zu zeigen, wie die Erleichterungen der KMU funktionieren.
Absatz 2 von Artikel 14 ist ein typisches Beispiel für die den KMU gewährten Erleichterungen. KMU können auf den Fusionsbericht verzichten, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Ist eine solche hundertprozentige Zustimmung nicht erreichbar, bedeutet dies allerdings nicht, dass ein Minderheitsgesellschafter die Fusion blockieren könnte. Er kann nur erreichen, dass sie komplizierter und indirekt auch teurer wird. Unter dem Aspekt des Minderheitsschutzes ist diese Konsequenz zu akzeptieren. Für Personen mit Minderheitsbeteiligungen kann eine Fusion gefährlich sein. Es rechtfertigt sich deshalb, dass im Interesse solcher Personen ein hoher Schutzstandard stipuliert wird. Es rechtfertigt sich dies auch aus praktischen Gründen. Würden nämlich die Informationsbedürfnisse der Minderheitsgesellschafter nicht schon im Fusionsverfahren gewahrt, stiege die Wahrscheinlichkeit, dass solche Gesellschafter später den Fusionsbeschluss gerichtlich anfechten würden.