Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2010-12-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-15

Wortprotokoll

Auf der Fahne auf Seite 12 ist mein Minderheitsantrag verzeichnet, dessen Text auf Absatz 2 von Artikel 41c verweist. Das ist ein Fehler. Es muss auf Absatz 1 verwiesen werden. Mein Minderheitsantrag ist die formelle Korrektur dieses Fehlers auf der Fahne, indem es nun richtig heisst: "Artikel 41c Absatz 1 dritter Satz und Artikel 41c Absatz 4". Es muss also 1 statt 2 heissen. Das ist die formelle Bemerkung. In dem Sinn hat sich aber inhaltlich nichts geändert. Es ist der Minderheitsantrag jetzt einfach richtig formuliert mit Absatz 1 statt Absatz 2.

Worum geht es? Ich habe es schon angesprochen: Ich bin der Meinung, die Chance der Netzwerke ist vor allem dort, wo eben chronische Krankheiten bestehen. Und ich muss Ihnen sagen, wir gehen einer Entwicklung entgegen, bei der natürlich mit wachsender Lebenserwartung auch die Alterskrankheiten zunehmen und vor allem auch die Multimorbidität eine immer wesentlichere Rolle spielt. Da geht es um Personen im höheren Alter, die von verschiedenen Krankheiten betroffen sind, die in einem Zusammenhang zueinander stehen oder sich auch unabhängig voneinander entwickeln können. Denken Sie an Personen, die beispielsweise im Alter stürzen und einen Unfall erleiden, und allein aus diesem Unfall heraus können sich nachher zusätzliche Komplikationen ergeben, die eigentlich bei einer jungen Person gar nicht auftreten. Und für diesen Personenkreis - das heisst Personen, die älter sind - können, der Überzeugung bin ich, diese Netzwerke wirklich eine sehr gute Rolle spielen.

Aber, und das ist auch meine Überzeugung, diese Netzwerke brauchen eben entsprechende Freiheiten. Wir haben jetzt mit den vorhergehenden Beschlüssen, die wir gefasst haben, in zwei Punkten nach meiner Meinung Regeln eingeführt, die zwar generell richtig sein mögen, aber für Netzwerke, die sich dieses Personenkreises annehmen, grosse Hinderungsgründe sein können.

Der erste Punkt ist der, dass wir in Artikel 41c Absatz 1 dritter Satz verlangen, dass die Netzwerke alle Leistungen anbieten müssen. Es ist also nach unserem System nicht möglich, indikationsfokussierte Netzwerke zu bilden, das heisst Netzwerke, die sich gezielt nur mit Alterskrankheiten auseinandersetzen und gezielt nur für diesen Personenkreis ihre Leistungen anbieten, die also in einer Art von der Indikation her spezialisiert sind. Das ist in dem Sinne nicht möglich, weil wir verlangen, dass die Netzwerke alles anbieten müssen. Sie müssen in dem Sinne quasi für alle Personen offen sein, sie können sich nicht auf einen bestimmten Personenkreis konzentrieren und ihre Ressourcen möglichst effizient dort einsetzen. Das spielt dann auch wieder eine Rolle bei der Zusammenarbeit mit den Spitälern, wie ich schon einmal angetönt habe. Ich finde, wir sollten hier die Freiheit lassen, dass solche Netzwerke, die auf Indikationen fokussiert sind, entstehen können. Das haben wir heute nicht, das stimmt. Das ist eine Entwicklung, die jetzt angestossen werden könnte. Wenn wir die Auflage machen, dass alle Leistungen angeboten werden müssen, dann ist diese Chance eigentlich vertan.

Der zweite Punkt, der für diese Netzwerke wichtig ist, ist das Risiko. Wenn Sie Alterskrankheiten, Multimorbidität haben, haben Sie automatisch ein sehr hohes Risiko in Ihrer Patientenpopulation. Es ist kritisch, wenn wir diesen Netzwerken von Anfang an und unbedingt per gesetzliche Vorschrift immer die Budgetmitverantwortung übergeben und sagen: Ihr müsst einen Teil dieses Versicherungsrisikos tragen. Die Budgetverantwortung ist ja nichts anderes als eine Verlagerung des Versicherungsrisikos auf die Leistungserbringer. Das kann in einem grossen Teil der Fälle richtig sein, aber für die Netzwerke, die sich vor allem mit den Chronischkranken im Alter befassen, ist es nach meiner Meinung falsch. Solche Netzwerke werden sich nicht bilden, weil die Leistungserbringer - die Ärzte, die Spitäler - das Risiko scheuen, das sie auch nicht ermessen können. Ich bin der Meinung, dass es in diesen Fällen richtig ist, dass das Risiko voll beim Versicherer bleiben kann. Es besteht immer noch ein hohes Interesse, solche Netzwerke zu machen, wegen der Qualität, wegen der besseren Behandlungspfade und der besseren Betreuungsmöglichkeiten, auch im Medikamentenbereich.

Von daher gesehen ist mein Vorschlag der: Wir sollten eben gerade den Versorgungsnetzen, die sich auf die Behandlung chronischer Krankheiten konzentrieren, die Freiheit lassen, von der Pflicht, alles anzubieten, abzuweichen. Auch eine Abweichung von der Pflicht, mit der Budgetverantwortung unter allen Umständen immer einen Teil des Risikos mitzutragen, sollte möglich sein.

Ich bitte Sie, den Netzwerken diese Freiheit zu lassen.