Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2010-12-16
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Frau Bundespräsidentin, ich frage Sie jetzt nicht nach einer Begründung für Ihre Antwort, nach welcher der Bau von Windenergieanlagen im Wald oder auf Waldweiden unter bestimmten Umständen ökologisch und ökonomisch vorteilhaft sein kann. Es ist wahrscheinlich schwierig, eine stichhaltige Begründung für diese Antwort zu liefern.
Herr Cramer, ich kenne diese Berichte sehr gut. Ich habe eine Interpellation eingereicht, die sich sehr kritisch mit den Aussagen in diesen Berichten auseinandersetzt. Wir können uns wahrscheinlich im März mit den Antworten des Bundesrates auf diese Fragen auseinandersetzen.
Weshalb bin ich dafür, dass man das Postulat ablehnt, obwohl Herr Cramer ja einfach verlangt, man solle prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, in diesem Bereich Massnahmen zu ergreifen, und den Bundesrat gleichsam bittet, darauf zu achten, Landschaft und Naturschutzgebiete sowie Fauna und Flora bestmöglich zu schützen? Ich bin der Meinung, Herr Cramer, dass der beste Schutz darin besteht, dass man Industrieanlagen dieses Ausmasses vom Wald fernhält; nur so werden Fauna und Flora bestmöglich geschützt.
Gemäss dem heutigen Waldgesetz ist der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald bzw. auf Waldweiden möglich, wenn eine Interessenabwägung erfolgt und zum Ergebnis führt, dass ein übergeordnetes nationales Interesse an einer solchen Windkraftanlage besteht, was in bestimmten Fällen durchaus zu erwarten ist. Deshalb sehe ich nicht ein, warum eine Änderung der Praxis notwendig sein soll.
Laut Ihrer Begründung, Herr Kollege Cramer, sind "vielversprechende Standorte sogar im Mittelland in Waldgebieten oder auf Waldweideflächen" zu finden. Aber gerade das Mittelland wurde im Konzept Windenergie praktisch ausgeschlossen. Weshalb? Weil die erwähnten Waldweideflächen eben meist einer Wasserschutzzone oder einem Wasserschutzbereich zugeordnet werden.
Noch eine Aussage kann ich einfach nicht akzeptieren: Sie schreiben, in Deutschland werde der Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten bewilligt. Nach meinem Dafürhalten sind solche Anlagen in Waldgebieten eben auch in Deutschland klar die Ausnahme. Die grossen Windparks in Mittel- und Norddeutschland stehen alle auf unbewaldeten Ebenen. Der Grund dafür ist die Rauigkeit des Windes.
Gerade die Waldweideflächen im Jura sind charakteristische und schützenswerte Flächen. Es ist zu befürchten, dass für den Anschluss an das Stromnetz und die Montage solcher gigantischer Anlagen riesige Freiflächen notwendig sind - Flächen mit einer Grösse von einem bis zwei Fussballfeldern. Ich habe mir solche Anlagen angeschaut, und wenn [PAGE 1327] ich sehe, welche Eingriffe in den Wald gemacht werden, frage ich mich wirklich, ob das alles - für ein relativ bescheidenes Ergebnis - notwendig ist.
Dann sprechen Sie noch vom Rückbau; das finde ich auch etwas gewagt. Ich bin der gegenteiligen Auffassung: Wenn diese Anlagen einmal stehen, wird es ein Repowering geben, das heisst, man wird auf diese Anlagen mit Sicherheit neue, noch höhere Anlagen stellen; zurückgebaut werden diese Anlagen mit Sicherheit nicht - ich wüsste auch nicht, weshalb man das tun sollte, denn wenn man an diesen Orten schon Windanlagen baut, werden sie nachher doch nicht einfach wieder aufgehoben.
Anstatt das Waldgesetz zu ändern, wäre es für die Entwicklung der Windkraft in der Schweiz weit wichtiger, in der kantonalen Richtplanung klare Kriterien für Windkraftanlagen zu definieren, zum Beispiel mit Ausschlussgebieten, Vorranggebieten usw. Damit wäre Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure geschaffen. Aus diesen Gründen ist es wirklich nicht nötig, dass wir einen neuen Bericht zu diesen Fragen fordern, denn diese Fragen sind alle schon ausdiskutiert. Ich werde einfach den Verdacht nicht los, dass es hier in erster Linie darum geht, mehr Windkraftanlagen zu erstellen. Es gibt gar keinen Grund, Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen zu bauen, weil die Erreichung der Ziele des Bundesrates nicht gefährdet ist. Die bereits heute identifizierten möglichen Standorte übertreffen aus meiner Sicht die Vorgaben, die der Bundesrat gemacht hat.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie um Ablehnung des Postulates und bin dankbar - ich sage das jetzt schon, Frau Bundespräsidentin -, wenn meine Fragen, die ich Ihnen bzw. dem Departement gestellt habe, dann auch mit der nötigen Sorgfalt beantwortet werden.