Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte vorwegnehmen, dass der Motionär mit seiner Motion wichtige Fragen aufwirft, die man ernst nehmen muss. Die Forderung der Motion, der Bundesrat solle die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken, impliziert allerdings, dass die Zuwanderung heute in ungeordneten Bahnen abläuft, und damit ist der Bundesrat nicht einverstanden. In erster Linie ist dies der Grund, weshalb sich der Bundesrat gegen diese Motion ausgesprochen hat. Es braucht hier doch eine etwas differenziertere Betrachtung.
Global betrachtet, gibt es heute drei Bereiche der Zuwanderung. Der erste Bereich - das ist der Bereich, in dem der Bundesrat lenken kann - ist die im Rahmen von Kontingenten zugelassene Zuwanderung aus Drittstaaten; ich komme nachher noch darauf zurück. Der zweite Bereich ist der Bereich der Personenfreizügigkeit. Da gibt es für den Bundesrat nur eine sehr beschränkte Lenkungsmöglichkeit. Allerdings sind dort flankierende Massnahmen vorgesehen, die auch eine Abfederung allfälliger negativer Auswirkungen vorsehen. Und dann ist da noch der dritte Bereich, das ist der Asylbereich. Dort kann weder der Bund noch sonst jemand eine Steuerung vornehmen. Denn dort kommen Asylgesuche, und die sollen wir, müssen wir und werden wir weiterhin gemäss den internationalen und nationalen Vorgaben prüfen und auch entsprechend beurteilen.
In der Begründung hat der Motionär eigentlich vor allem oder praktisch ausschliesslich auf die Probleme im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit hingewiesen. Da, glaube ich, lohnt es sich doch, etwas genauer hinzuschauen. Das ist keine Schönwetterpolitik des Bundesrates. Wenn man das differenziert anschaut, kann man heute, wie ich glaube, nicht zum Schluss kommen, zu dem der Motionär kommt, wonach die Zuwanderung in die Schweiz wegen der Personenfreizügigkeit in ungeordneten Bahnen verläuft. Immerhin kann man sagen, dass die Erfahrungen aus bald neun Jahren Personenfreizügigkeit zeigen, dass die Schweiz insgesamt von der Zuwanderung aus dem EU- und dem Efta-Raum stark profitiert. Ich spreche hier jetzt ganz spezifisch über den Bereich Personenfreizügigkeit. Es sind nämlich überwiegend gutqualifizierte Personen zugewandert. Der Anteil der Akademiker unter den seit 2002 Zugewanderten liegt bei über 50 Prozent. Ich muss es vielleicht doch einmal explizit sagen: Die Schweiz ist auf diese Zuwanderung angewiesen. Seit der Inkraftsetzung des Freizügigkeitsabkommens 2002 beobachtet und analysiert der Bundesrat die Zuwanderung aus dem EU- und dem Efta-Raum fortlaufend. Er verfügt also auch über aktuelle Daten über die Zuwanderung und über deren Bedeutung für die Schweiz. Seit 2002 hat sich die Zuwanderung in die Schweiz von den Drittstaaten weg und massgeblich zum EU- und zum Efta-Raum hin verlagert. Es hat also auch eine Verlagerung innerhalb der Zuwanderung stattgefunden. Das ist genau das, was der Bundesrat beabsichtigt hat. Heute liegt der Anteil der Personen aus dem EU- und dem Efta-Raum in Bezug auf die gesamte ausländische Bevölkerung bei 63 Prozent.
Sie wissen, dass die Migrationspolitik der Schweiz auf dem dualen Zulassungssystem basiert, und dieses sieht die Umsetzung der vollen Freizügigkeit mit der EU und der Efta vor. Demgegenüber wird die Zuwanderung Erwerbstätiger aus Drittstaaten weiterhin durch Kontingente gesteuert, und - das wissen Sie auch - die Grundvoraussetzung für die Zulassung der Zuwanderung aus Drittstaaten ist eine gute berufliche Qualifikation. Grundsätzlich erhalten nur Führungskräfte, Spezialisten und qualifizierte Berufsleute aus Drittstaaten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat mit der Zuteilung von Kontingenten vorsichtig und restriktiv umgeht, und ich kann Ihnen auch mitteilen, dass der Bundesrat sich hier zum Teil gerade gegen Begehren aus der Wirtschaft wehren muss. Da sind die Begehren aus der Wirtschaft zum Teil andere. Wir haben im Bundesrat kürzlich die Entscheidung über die neuen Kontingente gefällt, und wir mussten uns gegen weiter gehende Forderungen aus der Wirtschaft wehren. Es ist also nicht so, dass der Bundesrat mit diesen Drittstaatenkontingenten sehr grosszügig umgeht, sondern er versucht, damit sehr restriktiv umzugehen.
Wir wissen mittlerweile auch, dass die Zuwanderung eindeutig auf die konjunkturelle Situation in der Schweiz reagiert. Die Wanderungsbilanz der Personen aus dem EU-/Efta-Raum hat im Jahr 2009 stark abgenommen. Es wandern also lediglich diejenigen ausländischen Arbeitskräfte ein, welche vom Schweizer Arbeitsmarkt effektiv nachgefragt werden.
Wenn Sie mir abschliessend noch eine grundsätzliche Bemerkung erlauben: Die Migrationspolitik hat nur dann Erfolg und stösst auch bei der Bevölkerung nur dann auf Akzeptanz, wenn eine nachhaltige Integration der zuwandernden Personen gelingt. Dafür müssen wir ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund sind gewisse Bedenken des Motionärs - ich will das wirklich sagen - durchaus nachvollziehbar. Ich bin deshalb gewillt, zusammen mit dem Bundesrat die Steuerungsinstrumente weiterhin aktiv zu nutzen und die Beobachtungen fortzuführen. Sie wissen, dass ab Juni des nächsten Jahres in der EU für acht zusätzliche Länder die Personenfreizügigkeit gilt. Wir werden sehr genau hinschauen müssen, welches die [PAGE 1344] Auswirkungen dieser zusätzlichen Öffnung sind. Ich bin bereit, die Steuerungsinstrumente auch zu nutzen, und gleichzeitig werde ich mich für eine glaubwürdige Integrationspolitik einsetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat die Ängste und die Befürchtungen, die jetzt durch den Motionär ausgedrückt wurden, ernst nimmt, aber es braucht hier eben auch eine entsprechende Berücksichtigung der vorhandenen Instrumente, und damit müssen wir arbeiten. Die Steuerung der Zuwanderung durch das duale Zulassungssystem hat sich insgesamt bewährt, deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen am System geplant werden müssen.
Der Bundesrat bittet Sie aus diesen Gründen, die Motion Brändli abzulehnen.