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Graber Konrad · Ständerat · 2010-12-16

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Ich habe das Votum von Herrn David anders verstanden, geschätzter Herr Präsident, als Sie das jetzt monieren. Ich habe verstanden, dass Herr David zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht - und das ist auch mein Anliegen - eben für alle Gesellschaften, unabhängig davon, ob es eine Aktiengesellschaft, eine Kollektivgesellschaft, eine GmbH oder eine Genossenschaft ist, ab 3 Millionen Franken nicht mehr von einer Entschädigung für Arbeit gesprochen werden kann - der Gegenwert für Arbeit ist Lohn -, sondern dass es Gewinncharakter hat.

Das war ja auch der Anstoss in der WAK, dort hat man das so terminiert. Unter anderem gab es damals auch eine Motion Fetz. Diesen Vorstoss haben wir hier angenommen. Frau Fetz hat gesagt, für sie liege diese Grenze bereits bei 1,5 Millionen Franken. Wir beurteilten die steuerlichen Verhältnisse anders, und deshalb haben wir den Betrag verdoppelt. Aber die Grundaussage ist: Ab 3 Millionen Franken - das bedeutet 13 000 Franken pro Tag - ist es Gewinnanteil. Ich bin auch dieser Auffassung. Wenn wir von dieser These ausgehen und sie dem Modell zugrunde legen, dann dürfen wir das nicht gesellschaftsabhängig machen. Es spielt keine Rolle, ob das in einer Aktiengesellschaft der Fall ist oder in einer Kollektivgesellschaft.

Ich möchte noch kurz unserem Kollegen Schweiger etwas erwidern. Er hat gesagt, es gebe eine grosse Anzahl von KMU, von Kollektivgesellschaften, die betroffen sein könnten. Wir lesen in der Stellungnahme des Bundesrates, insgesamt hätten 383 Arbeitnehmer im Jahr 2007 Vergütungen über 3 Millionen Franken erhalten. Also ist ja zum Voraus ausgeschlossen, dass es eine grosse Anzahl ist. Schon die Zahl von 383 ist, über alles gesehen, eigentlich relativ klein.

Kommt jetzt noch das Thema KMU dazu. Ich muss Ihnen sagen, wenn jemand ein KMU hat und dann Vergütungen von 3 Millionen zahlt, dann ist er schlechtberaten. Jeder vernünftige Familienbetrieb verkauft, wenn er solch grosse Bezüge tätigen will, die Gesellschaft, verkauft die Aktien oder einen Teil der Aktien oder macht einen steuerfreien Kapitalbezug. Ich begreife nicht, dass man da jetzt noch auf die KMU ausweicht. Ich möchte das KMU sehen, das Saläre von 3 Millionen Franken zahlt. Solche KMU kenne ich nicht, und ich bin auf diesem Gebiet recht intensiv tätig. Zeigen Sie mir KMU, die Saläre von 3 Millionen Franken zahlen. Das gibt es in der Schweiz nicht, und sonst machen sie es auf eine andere Art und Weise.