Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-12-16
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16
Wortprotokoll
Herr Präsident, weil es hier immerhin um eine finanzielle Belastung geht, die praktisch alle Haushalte unseres Landes betrifft, erlaube ich mir trotz Ihres Appells, kurz etwas zu sagen.
Das Grundanliegen von Frau Nationalrätin Rickli, bei den Empfangsgebühren auf ein im Vergleich mit anderen Ländern vernünftiges und angemessenes Niveau herunterzukommen, ist berechtigt. Der Kommissionssprecher, Herr Hêche, mag anderer Meinung sein; aus meiner Sicht ist es berechtigt. Die Gebühren in unserem Land sind schlicht zu hoch. Schuld daran ist die masslose und kontinuierliche Aufblähung der Aktivitäten der SRG. Die wenigen Prozente, die quasi als Brosamen noch für die Privaten anfallen, kann man praktisch als Quantité négligeable betrachten. Weil die SRG nach wie vor einen Verein nach ZGB darstellt, der sich selber gehört und seine Gärtchen zulasten der Allgemeinheit pflegt, kann der Auswucherung, die stets mit fragwürdigem Service public verpackt wird, nur mit einem Gebührenstopp oder einer Gebührensenkung begegnet werden. Das ist dringend erforderlich; darin gehe ich mit Frau Rickli einig.
Ob allerdings die Bundesversammlung die richtige Instanz ist, ob sie letztlich für die Bestimmung der Gebühren zuständig werden soll, da scheiden sich die Geister. Die Macht der SRG ist derart gross und ihr Lobbying derart intensiv, dass ich überzeugt bin, dass sie im Parlament jederzeit Mehrheiten für neue Gebührengelüste finden wird. Ich brauche Ihnen nicht näher zu schildern, wie das geht. Die Mittel dazu hat die SRG auf jeden Fall. Wenn eine derart wichtige Medienanstalt wie die SRG ihre Schalmeienklänge hören lässt, dann findet sie Gehör.
Deshalb meine ich, dass die Gebührenkompetenz beim Bundesrat in besseren Händen sei als beim Parlament; da stimme ich wieder voll und ganz mit Kollege Hêche überein. Schliesslich müssen sich die Bundesräte nicht oder noch nicht einer Volkswahl stellen, um gewählt oder wiedergewählt zu werden. Sie sind in dieser Hinsicht nicht auf das Wohlwollen von SRG-Journalisten angewiesen, sondern stehen über der Sache.
Deshalb scheint mir, dass die Kommissionsmehrheit richtig entschieden hat: Sie will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Das soll und darf vom Bundesrat aber nicht als Freibrief verstanden werden, sich gegenüber den SRG-Gelüsten weiterhin allzu grosszügig zu zeigen.