Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-12-01
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-01
Wortprotokoll
Ich äussere mich nur zur Motion Aebi.
Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen und dafür ein Postulat anzunehmen. Wenn man das genauer anschaut, kann man sagen, dass dies richtig ist. Wir im Ständerat vertreten ja die Kantone. Bei dieser Geschichte, bei der Motion Aebi, sind die Kantone für den Vollzug zuständig. Deshalb ist es richtig, dass sich die Kantone Richtlinien gegeben haben, um in der ganzen Schweiz einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten. Weil es um die Zuständigkeit geht - nicht wegen des Inhalts -, ist es richtig, dass wir nicht eine Motion beschliessen. Wir können nicht zuhanden des Bundesrates eine Motion verabschieden, die in den Vollzug der Kantone eingreift. Es geht um den Zuständigkeitsbereich der Kantone, deshalb ist das Postulat richtig, und eine Motion wäre in diesem Zusammenhang falsch.
Herr Aebi hat die Begründung seiner Motion auf Beispiele aufgebaut. Im Bericht der Kommission heisst es dazu bei den Erwägungen der Kommission, allerdings wirke das in der Motionsbegründung erwähnte Beispiel etwas gar konstruiert, es sei gekünstelt und entspreche nicht der Praxis. Ich kann Ihnen jetzt ein Beispiel geben, das mit der Praxis zusammenhängt und das nicht zuletzt auch zur Motion geführt hat: Drei Meter Stacheldraht am falschen Ort haben per saldo aller Ansprüche 4500 Franken gekostet. Hier geht es genau um die Frage der Verhältnismässigkeit, die in der Motion auch angesprochen wird. Wenn man Artikel 5 unserer Verfassung liest, stellt man fest, dass es schon lange fällig gewesen wäre, solche Dinge zu korrigieren. Es heisst dort nämlich in Absatz 2: "Staatliches Handeln", das gilt auch für die Kantone, "muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein." Eine Kürzung um 4500 Franken für drei Meter Stacheldraht - das ist kein gekünsteltes Beispiel, sondern ein Beispiel aus der Praxis - fällt für mich in den Bereich der Unverhältnismässigkeit.
Damit die Richtlinien der Kantone überprüft werden können, bitte ich Sie, dem Postulat der Kommission zuzustimmen und die Motion abzulehnen; hier sind nämlich die Kantone zuständig.