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Graber Konrad · Ständerat · 2010-12-02

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-02

Wortprotokoll

Aus meiner Sicht müssen Pensionskassen weiterhin miliztauglich bleiben. Mit vielen Änderungen konnte in der Vergangenheit mehr Transparenz für die Versicherten geschaffen werden. Die Pensionskassen-Gesetzgebung wurde bestimmt sinnvoll weiterentwickelt, auch wenn wir heute feststellen müssen, dass man damit in gewissen Bereichen eine Verkomplizierung bewirkte. Solche Änderungen sind immer auch mit Kosten verbunden. Im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Umwandlungssatz wurde die Zahl von insgesamt 4 Milliarden Franken für das ganze Pensionskassenwesen oder die Zahl von 800 Franken Verwaltungskosten pro Versicherten herumgeboten.

Mit der Motion soll eine Entschlackung der Vorschriften erreicht werden, ohne dass die Transparenz für den Versicherten reduziert und die Good Governance eingeschränkt würde. Die Rechte des Versicherten, die mit der letzten Revision gestärkt wurden, sollen aus meiner Sicht nicht tangiert werden. Die in der Beantwortung der Motion vom Bundesrat als Beispiele aufgeführten Massnahmen will ich also nicht rückgängig machen. Der Bundesrat führt beispielsweise Artikel 20a BVG auf, mit dem der Begünstigtenkreis erweitert wurde, oder die Artikel 30a ff., mit denen der Zugang zum Wohneigentum erweitert wurde, oder die Artikel 51 und 65a, mit denen die paritätische Verwaltung und die Transparenz verstärkt wurden. Diese Massnahmen will ich klar nicht bekämpfen; wir haben sie beschlossen, und sie bringen auch etwas.

Ich begrüsse auch das in der Beantwortung der Motion skizzierte Vorgehen des Bundesrates. Offensichtlich hat er einen Bericht zur aktuellen Lage der zweiten Säule, unter Einbezug des BVG, in Auftrag gegeben und will jetzt mit der BVG-Kommission daraus auch die erforderlichen Schlussfolgerungen ziehen. Ich habe zudem gelesen, dass zwei Forschungsprojekte in Auftrag gegeben wurden, mit denen einerseits die allgemeinen Verwaltungskosten, andererseits die Vermögensverwaltungskosten sowie die Marketing- und Werbeanstrengungen genauer analysiert werden sollen. Ich erwarte, dass daraus die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden, allenfalls auch in gesetzgeberischer Hinsicht.

Der Verwaltungsaufwand - dazu einige Beispiele - wird aus meiner Sicht durch das Erfordernis detaillierter Reglemente im Bereich Teilliquidation oder von Reglementen über Rückstellungen und Reserven natürlich massiv erhöht. Weitere Dinge, die angegangen werden könnten, sind die sogenannten Loyalitätsrichtlinien, die Anpassung von Anlagevorschriften, die Einführung von Swiss Gaap FER 26. Ich bekämpfe das nicht, alle solchen Massnahmen führen tendenziell aber natürlich zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Aus meiner Sicht könnte beispielsweise auch mit einer flacheren Altersstaffelung bei den BVG-Altersgutschriften erreicht werden, dass das aufwendige System der Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur - Artikel 58 BVG - eliminiert wird. Auch der Vorbezug von Mitteln der beruflichen Vorsorge zur Förderung des Wohneigentums ist administrativ relativ kompliziert gestaltet, ohne dass damit die Sicherheit effektiv erhöht wird. Zu erwähnen ist beispielsweise der Eintrag ins Grundbuch bei schweizerischen Liegenschaften, nicht aber bei solchen im Ausland. Das sind einige Beispiele.

Die Betreuung der aktiven Versicherten führt bei Pensionskassen ebenfalls zu administrativen Aufwendungen und Kosten. Ich erwähne auch nur exemplarisch den Kapitalbezug, den Bezug aus der Pensionskasse für Wohneigentum, das Thema Scheidung, das wir jetzt eben andiskutiert haben. Hier schreibt der Gesetzgeber das Verfahren detailliert vor, was seitens der Pensionskasse Abklärungen, Meldepflichten, Einholen von Unterschriften usw. zur Folge hat.

Eine erste Sichtung der Verordnungen BVV 1 und BVV 2 sowie der Verordnung über die Anlagestiftungen, die sich ja im Augenblick in der Vernehmlassung befinden, zeigt ebenfalls, dass tendenziell mit einem weiteren Regulierungsschub zu rechnen ist. Diese Verordnungen befinden sich jetzt aber noch in der Vernehmlassung, und da haben die Vernehmlassten ja Gelegenheit, sich noch einzubringen.

Das sind einige Beispiele. Selbstverständlich sollen allfällige Änderungen an den Kriterien Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit, Transparenz und an Sicherheitsüberlegungen gemessen werden. Da bin ich absolut gleicher Meinung wie der Bundesrat.

Ich danke dem Bundesrat, dass er die Annahme der Motion beantragt, und empfehle dem Rat, diesem Antrag zuzustimmen.