Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01
Wortprotokoll
Bevor dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben wurde, war sie insgesamt zehnmal entweder in den WAK oder im Nationalrat oder Ständerat behandelt worden. Zwischenzeitlich wurde nun - Sie wissen das - ein Gesetzentwurf erarbeitet, um den Wechsel von der absoluten zur relativen Methode bei der Berechnung des Steueraufschubes bei der Grundstückgewinnsteuer zu machen. Sieben Jahre Geschichte, es wurde gesagt - wenn diese Vorlage oder diese Vorstellung, der Wechsel von der absoluten zur relativen Methode, so überzeugend, so gut wäre, dann hätte man wahrscheinlich schon lange die Lösung gefunden, aber die Tatsache, dass man so lange daran herummacht, zeigt eben, dass es keine echte Verbesserung wäre.
Sowohl die WAK-SR wie auch der Ständerat selbst sind auf die Gesetzesvorlage nicht eingetreten. Sie haben erkannt, dass der Wechsel von der absoluten zur relativen Methode mit einer verbesserten Mobilität nichts zu tun hat, denn auch heute, bei der absoluten Methode, wird nur derjenige Teil des Gewinnes versteuert, der nicht in eine Ersatzliegenschaft reinvestiert wird. Alle Kantone haben sich im Übrigen dafür ausgesprochen, bei der absoluten Methode zu bleiben, alle Kantone einzeln, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg. Und dann hat ebenfalls noch die Finanzdirektorenkonferenz aufgezeigt, worin eigentlich die grossen Defizite eines solchen Wechsels bestehen würden. Die Mobilität der Steuerzahler würde nicht erhöht; ich denke, das kann man an Beispielen aufzeigen. Tatsache ist ja auch, dass die heutige Methode diese Mobilität nicht einschränkt, d. h. - ich habe es gesagt -, dass der Teil, der reinvestiert wird, nicht besteuert wird. Das waren dann auch die Überlegungen, die der Ständerat gemacht hat und aufgrund deren er zum Nichteintreten gekommen ist.
Ich zeige es Ihnen an einem Beispiel mit Zahlen auf, was der Wechsel von der absoluten zur relativen Methode heisst: Sie kaufen eine Liegenschaft für 600 000 Franken, Sie verkaufen später diese Liegenschaft für 700 000 Franken, machen also 100 000 Franken Gewinn und kaufen für 550 000 Franken eine Ersatzliegenschaft. Der gesamte Grundstückgewinn von 100 000 Franken bleibt also zur freien Verfügung, denn dieser Gewinn muss für die neue Liegenschaft nicht reinvestiert werden. Nach der heutigen Methode muss nun dieser gesamte Gewinn von 100 000 Franken versteuert werden. Nach der anderen, der relativen Methode müssten vom frei verfügbaren Gewinn nur 21 500 Franken versteuert werden, auf den restlichen 78 500 Franken - das Verhältnis von 550 000 zu 700 000 Franken ist 78,5 Prozent, deshalb geht es auch um 78,5 Prozent von 100 000 Franken - würde die Steuer aufgeschoben, obwohl dieser Betrag für das neue Heim nicht gebraucht wird. Ganz interessant wird es - darauf hat Frau Nationalrätin Fässler hingewiesen -, wenn dann auch das Ersatzgrundstück unter den Gestehungskosten, also ohne Gewinn, verkauft wird, denn dann wird der Grundstückgewinn im Nachhinein dennoch aufgerechnet und wird für die Steuerpflicht massgebend.
Es wird nicht einfacher, wenn man es in Worten statt in Zahlen sagt: Bei der Anwendung dieser Methode wird für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt. Die relative Methode führt also dazu, dass auch ein Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, welcher nicht reinvestiert wird, dem Steueraufschub unterliegt, aber allenfalls dann beim nächsten Verkauf zu einem Preis unter den Gestehungskosten zum Tragen kommt und dann als Gewinn besteuert wird.
Hier geht es um die Umsetzung einer privilegierten Besteuerung der Liegenschaftsbesitzer. Ich habe Ihnen gesagt, wie sich die Kantone dazu gestellt haben. Das massgebliche Element für eine Ablehnung des Anliegens und für ein Beibehalten der absoluten Methode ist, denke ich, dass man die gewünschte Verbesserung der Mobilität mit diesem Übergang zur relativen Methode nicht erreichen kann und dass das System enorm kompliziert ist und einen enormen Aufwand bietet, wie ich Ihnen an einem Beispiel mit Zahlen gezeigt habe. Wenn wir das Steuersystem vereinfachen wollen - das ist das oberste Credo auch in diesem Rat -, was auch ich möchte, wäre dies ein meines Erachtens falscher Schritt. Bleiben Sie bei der absoluten Methode.