Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01
Wortprotokoll
Herr Stamm hat es gesagt: Der IWF ist der grösste Halter von Goldreserven: 2,9 Tonnen, das ist eine Menge, die heute einem Wert von 100 Milliarden Dollar entspricht. Das Gold ist Eigentum des IWF. Was nun die Rückzahlungsmöglichkeiten bzw. die Zuteilung des Goldes betrifft - darüber hat Herr Stamm auch berichtet -: Eine spezielle Sicherheit für die Schweiz einzurichten ist selbstverständlich nicht möglich. Der IWF kann nicht einzelnen Ländern spezielle Sicherheiten gewähren; er müsste solche Goldverpflichtungen oder Goldsicherheiten mit allen beteiligten Ländern abschliessen. Sie wissen so gut wie ich, dass dies an sich auch währungspolitisch nicht der richtige Weg wäre.
Zu Ihrer Feststellung, Herr Stamm: Es scheint mir schon noch wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass es nicht das Dreierdirektorium der Nationalbank war, das damals entschieden hat, dass man einen bestimmten Anteil der Goldreserven verkauft. Es ist damals intensiv überprüft worden, wie viel Gold in den Währungsreserven vorhanden sein muss. Man war der Ansicht, gestützt auch auf die Benchmarks anderer Länder, dass die Nationalbank neben anderen Währungsreserven zu viel Gold hielt. Es war nicht ein Entscheid des Direktoriums, sondern ein Entscheid des nach dem Gesetz, also gestützt auf die Verfassung zuständigen Organs, nämlich des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank. Der Entscheid lag voll in der Kompetenz des Bankrates. Es ist also nicht Sache der Politik, dies zu entscheiden. Die Frage der Währungsreserven und ihrer Zusammensetzung ist nicht eine Frage, die den Nationalrat oder den Ständerat betrifft; diese Frage betrifft den Bankrat der Schweizerischen Nationalbank. Sie haben das Gesetz im Jahre 2001 so verabschiedet, mit genau diesen Grundlagen.