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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01

Wortprotokoll

Die GPK der beiden Räte haben mit Empfehlung 19 vom Bundesrat zu Recht eine Aufarbeitung der Krise aufseiten der UBS verlangt. Die Motion Graber Konrad zielt nun darauf ab, eine Verknüpfung zwischen der Empfehlung 19 und dem Stab Fund der SNB zu machen: Der Bundesrat soll verpflichtet werden, hier aktiv zu werden und dafür zu sorgen, dass bis zur vollständigen Erfüllung von Empfehlung 19 der GPK keine UBS-Aktiven vom Stab Fund der SNB an die UBS AG zurückübertragen werden.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems hat die SNB im Jahr 2008 von der UBS AG illiquide Wertpapiere und andere Vermögenswerte für einen Betrag von 38,7 Milliarden US-Dollar übernommen. Die Wertpapiere werden im Stab Fund gehalten. Die UBS AG hat das Recht, die Vermögenswerte unter gewissen Bedingungen zurückzukaufen. Die SNB wird einem solchen Rückkauf nur dann zustimmen, wenn dadurch ihre stabilitätspolitischen Ziele nicht beeinträchtigt werden.

Die SNB und die UBS AG sind sich einig, dass zurzeit kein Bedarf für einen Rückkauf der Anlagen des Stab Fund durch die UBS AG besteht. Gemäss Artikel 6 des Nationalbankgesetzes, der sich auf Artikel 99 der Bundesverfassung stützt, dürfen - das wurde auch von den beiden Sprecherinnen der GPK gesagt - der Bundesrat und die Bundesversammlung der Nationalbank keine Weisungen erteilen. Wir sind uns einig, dass es rechtlich nicht möglich ist, der Nationalbank Weisungen zu erteilen. Wir sehen daher keine Möglichkeit, die Motion in einer rechtskonformen und -verbindlichen Weise umzusetzen. Eine Verknüpfung der möglichen Rückübertragung mit der GPK-Empfehlung 19 ist daher unseres Erachtens nicht zielführend.

Ich möchte als Ergänzung noch Folgendes sagen: Der Bundesrat hat die Empfehlungen, Motionen und Postulate der GPK analysiert und auch dazu Stellung genommen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass nicht alle Antworten befriedigend waren; das wurde heute von den beiden GPK-Vertreterinnen gesagt. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat die politische Notwendigkeit, dass bei der UBS Transparenz geschaffen wird, absolut anerkennt. Décharge wurde von der Generalversammlung für die Jahre 2008 und 2009, nicht aber für das Jahr 2007 und für früher erteilt. Da kann sich tatsächlich die Frage einer Verantwortlichkeitsklage stellen; es wäre auch unter zeitlichen Aspekten möglich, eine Verantwortlichkeitsklage zu erheben.

Der Bundesrat hat die UBS-Führung darum ersucht, noch einmal zu prüfen, ob eine Verantwortlichkeitsklage eingeleitet werden solle. Rechtlich ist der Bundesrat nicht in der Lage, die UBS, die Pensionskasse, den AHV-Ausgleichsfonds oder sonst irgendjemanden dazu zu verpflichten, eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen. Aber politisch haben wir unsere Meinung kundgetan. Insofern haben wir Empfehlung 19, soweit dies rechtlich überhaupt möglich ist, umgesetzt.