Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2011-03-01
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01
Wortprotokoll
Empfehlung 19 des GPK-Berichtes vom 30. Mai 2010 verlangt, dass die Finanzkrise und ihre Auswirkungen von der UBS vollständig aufgearbeitet werden. Die UBS hat einen ausführlichen Bericht erarbeiten lassen, den sogenannten Transparenzbericht. Allerdings liegen betreffend Unabhängigkeit und Transparenz erhebliche Zweifel vor, die immer noch die Glaubwürdigkeit der Bank beeinträchtigen.
Die Motion Graber Konrad, die vom Ständerat mit 27 zu 7 Stimmen angenommen worden ist, beauftragt den Bundesrat, alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit diese Empfehlung 19 vollständig umgesetzt wird, bevor die von der Schweizerischen Nationalbank im Stabilitätsfonds übernommenen, damals illiquiden Aktiven der UBS wieder an die UBS zurückgeführt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und führt zur Begründung an, dass die Schweizerische Nationalbank zur Wahrung ihrer geld- und währungspolitischen Befugnisse und Autonomie keine Weisungen vom Bundesrat selbst oder von der Bundesversammlung einholen und entgegennehmen kann und darf. So werde die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank gemäss Artikel 6 des Nationalbankgesetzes gewährleistet und auch konkretisiert. Der Bundesrat lehnt es deshalb auch ab, die Rückführung der im Stabilitätsfonds gehaltenen, damals illiquiden Anlagen der UBS mit der unabhängigen und transparenten Aufarbeitung des Geschehens in der UBS in Zusammenhang zu setzen, da einzig und allein die Schweizerische Nationalbank zuständig sei, diesen Entscheid zu treffen.
Dies mag aus streng rechtlicher Sicht korrekt sein. Aber nicht nur die UBS, sondern auch die Behörden und die Öffentlichkeit haben nach wie vor ein grosses Interesse daran, dass die UBS politisch und gesellschaftlich wieder rehabilitiert ist und das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen kann. Dies kommt auch dem Finanzplatz Schweiz zugute. Ohne erfolgte vollständige Transparenz bezüglich der Abläufe und Verantwortlichkeiten innerhalb der UBS wird dies schwierig, zumal die UBS vor noch nicht langer Zeit börsenrechtlich zur Verantwortung gezogen worden und die Décharge für das Jahr 2007 von der Generalversammlung immer noch nicht erteilt ist.
Die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der GPK vom 30. Mai 2010 bleibt deshalb sehr wichtig, und dazu gehört auch die Empfehlung 19. Die Arbeitsgruppe der GPK bearbeitet gegenwärtig den Stand der Umsetzung der Empfehlungen und Vorstösse aus dem Bericht. Diese Arbeiten sind noch im Gang. Der Bundesrat hat in der Kommission dargelegt, dass Gespräche mit der UBS-Spitze stattgefunden haben; er konnte aber die Fragen im Hinblick auf die konkrete Umsetzung von Empfehlung 19 nicht beantworten. Auch das bisherige und das weitere Vorgehen des Bundesrates zur Aufarbeitung der Geschehnisse und zur Herstellung von Transparenz über die Abläufe innerhalb der UBS auf unabhängiger und neutraler Basis blieben unklar. Die diesbezüglichen Fragen sind vom Bundesrat karg beantwortet worden.
Die Befriedigung des Bedürfnisses nach Klärung der Verantwortlichkeiten innerhalb der UBS und nach Herstellung von Transparenz über die Abläufe bleibt eine politische Notwendigkeit. Zwischen dem im Herbst 2008 mutig gefällten Entscheid, die UBS mit öffentlichen Mitteln zu retten, und dem ängstlichen Verhalten und Sichverstecken hinter rein rechtlichen Gründen besteht nicht nur eine auffällige Diskrepanz, sondern ein Widerspruch. Die GPK des Nationalrates wie auch ihre Schwesterkommission sind deshalb der einstimmigen Meinung, die Motion müsse aufrechterhalten werden.
Die nationalrätliche GPK beantragt Ihnen deshalb einstimmig die Annahme der Motion.