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Casanova Corina · 2011-03-02

Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-02

Wortprotokoll

Artikel 14 des Verantwortlichkeitsgesetzes regelt die relative Immunität der von der Bundesversammlung gewählten Behördenmitglieder und Magistratspersonen bei strafbaren Handlungen, die sich auf ihre amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen.

Der Bundesrat dankt der Mehrheit Ihrer Kommission dafür, dass sie sich dem Bundesrat anschliesst. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass hier alle Richter einbezogen werden, also auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes. Die Exponiertheit und vor allem die staatspolitisch hoch zu gewichtende richterliche Unabhängigkeit sprechen für die Beibehaltung der relativen Immunität und für eine Gleichbehandlung aller von der Bundesversammlung gewählten Richterinnen und Richter.