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Heim Bea · Nationalrat · 2011-03-02

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Die Politik hat unter anderem die Aufgabe, Probleme zu lösen. Lösungsorientierte Politik betreiben heisst ideologische Gräben überwinden und Kompromisse finden. Es ist ein Prozess der Konsensbildung, und der findet in den Kommissionen statt. Darum braucht es die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen. Nun wird das Kommissionsgeheimnis, wie gesagt wurde, immer öfter verletzt, es kommt zu Indiskretionen, und das selbst aus Aufsichtskommissionen. Das schadet der Vertrauens- und der Glaubwürdigkeit des Parlamentes, das schadet insbesondere auch der parlamentarischen Arbeit. Die Vertraulichkeit ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass die Parlamentsmitglieder ihre Informationsrechte gegenüber dem Bundesrat durchsetzen können. Das kann mit einem Vertrauensbruch gefährdet werden.

Anlass für dieses Geschäft waren verschiedene negative Erfahrungen des Rates. Ratsmitglieder nutzten die Rüge des Büros zur politischen Inszenierung im Saal, um nur ein Beispiel zu nennen. Die SPK will solchen Aktionen, wo jemand aus kalkulierter Provokation Kapital zu schlagen versucht, entgegentreten. Sie beschloss darum, Amtsgeheimnisverletzungen seien konsequenter zu ahnden, das Disziplinarrecht sei in verschärfter Form durchzusetzen. Mit der Neuregelung des Disziplinarverfahrens sollen Verstösse in Zukunft stärker nach rechtlichen Kriterien beurteilt werden. Nicht mehr die Ratsplena sollen entscheiden, sondern der Entscheid soll in die Hände einer neuen ständigen Kommission, einer Disziplinar- und Immunitätskommission, gelegt werden, die die Situation nach sachlichen Kriterien beurteilen soll.

Die SP-Fraktion, das muss ich Ihnen sagen, hat dazu eine geteilte Meinung. Eine Minderheit begrüsst die Anträge der Kommission, die Mehrheit lehnt die vorgeschlagene Neuregelung ab. Die SP-Fraktion stellt die Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen jedoch nicht infrage.

Sie stellt sich auch nicht gegen eine Neuregelung der Immunitätsrechte. Unbestritten, weil verfassungsmässig garantiert, ist selbstverständlich die absolute Immunität der Parlamentsmitglieder: Ratsmitglieder, die sich in einer Debatte in der Hitze des Gefechts im Ausdruck vergreifen, sollen dafür nicht rechtlich belangt werden können. Die relative Immunität soll beibehalten, aber - so z. B. der Antrag der Minderheit Stöckli - eingeschränkt werden, nämlich auf strafbare Handlungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen.

Weshalb eine relative Immunität? Im heutigen, polarisierten Klima könnte die Versuchung bestehen, bei jeder Gelegenheit Strafverfahren wegen Ehrverletzung einzuleiten und damit Parlamentsmitglieder gezielt in ihrer Tätigkeit zu behindern oder zu lähmen. Die parlamentarische Immunität wurde vor langer Zeit geschaffen, damit sich Parlamentsmitglieder innerhalb und ausserhalb des Parlamentes politisch frei äussern können. Heute haben wir eine andere Situation, indem sich berufliche und politische Funktionen nicht selten überschneiden, z. B. die der Kolumnistin und die der Politikerin. Daher ist die relative Immunität auf den unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit zu begrenzen. In der politischen Debatte soll Sachlichkeit überzeugen, nicht Polemik oder gar Ehrverletzung. Dass die vorgeschlagenen Immunitäts- und Disziplinarkommissionen der Räte in Zukunft auch allfällige Gesuche um Aufhebung der Immunität beurteilen sollen, liegt in der Konsequenz der Gesetzesvorlage.

Die Immunitätsfrage tangiert auch das Post- und Fernmeldegeheimnis. Der Bundesrat möchte es aufheben. Das wäre eine sehr problematische Sache, z. B. bei einem Strafverfahren gegen eine Drittperson, mit der ein Ratsmitglied in Kontakt steht. Angesichts der verfassungsmässigen Aufgabe der Oberaufsicht durch das Parlament gilt es zu vermeiden, dass es zu einer Überwachung des Kontrolleurs durch den Kontrollierten kommt. Die SP-Fraktion stimmt deshalb bei Artikel 18 mit der Kommission.

Im Verantwortlichkeitsgesetz schliesslich wollen SPK und RK die Immunitätsregeln auch für Mitglieder des Bundesrates, für die Bundeskanzlerin und die Mitglieder der Bundesgerichte anpassen. Die SP-Fraktion ist für die Beibehaltung der relativen Immunität bei Amtsdelikten der genannten Personenkategorien. Der Bundesrat glaubt, damit sei seine Amtsausübung in Gefahr. Die Geschichte zeigt jedoch, dass es diesen Schutz nicht braucht; die Person selbst wird in leichteren Fällen kein Interesse daran haben, dieses Privileg zu beanspruchen und damit unangenehme Aufmerksamkeit zu erregen. In schweren Fällen zeigt das Beispiel des Staatschefs eines Nachbarlandes, wie ein Strafverfolgungsprivileg die Glaubwürdigkeit der Institutionen infrage stellen kann.

Mit anderen Worten: Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage, wird aber Änderungsanträge stellen.