Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-03-02
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Die ganze Entstehungsgeschichte haben Ihnen die Kommissionssprecher geschildert. Wir beginnen dort, wo es um die Bedeutung der Vertraulichkeit der parlamentarischen Kommissionsarbeit geht. Wir hatten ja auch Anträge, welche diese aufheben wollten. Unsere Fraktion ist aber der Meinung, dass sie eine zentrale Voraussetzung für die Wahrnehmung unserer Aufgaben ist. Ein Verzicht darauf würde die Aufgabenerfüllung gefährden, und die Schlussfolgerung in der Praxis wäre kurz zusammengefasst wahrscheinlich die, dass die Entscheidung in nichtparlamentarische Gremien verlegt würde, die entsprechend nicht repräsentativ zusammengesetzt wären und auch nicht nach demokratischen Regeln funktionieren würden.
Wenn uns die Wahrung der Vertraulichkeit so viel wert ist, müssen wir deren Verletzung auch ahnden können. Heute wird diese Ahndung in unseren Ratsplena, in beiden Kammern, durchgeführt. Wie Sie wissen und jetzt auch schon verschiedentlich gehört haben, hat man den Eindruck, dass dort die notwendige rechtliche Differenzierung bei der Beurteilung dieser Fälle zugunsten der vorwiegend partei- und fraktionspolitischen Überlegungen eben zu kurz komme und demzufolge Entscheidungen entlang der Fraktionsgrenzen erfolgten. Wir sind deshalb der Meinung, dass eine neue, kleine Kommission geschaffen werden soll, welche über Disziplinarfragen, aber auch über die Aufhebung der Immunität entscheidet, sofern diese als Institution weiterhin existiert. Eine noch zu bestimmende Kommission des Ständerates müsste dann nach einem entsprechenden Differenzbereinigungsverfahren einen übereinstimmenden Beschluss fassen.
Nun zur hauptsächlich umstrittenen Frage der relativen Immunität: Sie mögen sich vielleicht zur Erinnerung und Illustration der Problematik an die beiden Fälle unserer Kollegen Mörgeli und Schlüer erinnern. Im Falle von Herrn Nationalrat Schlüer folgte der Nationalrat seinerzeit dem Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen und erachtete eine schriftliche Äusserung im Rahmen der Zeitung "Schweizerzeit" als im Zusammenhang mit seinem parlamentarischen Mandat stehend. Der Nationalrat trat deshalb auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität ein, hob diese aber nicht auf. Der Ständerat hingegen folgte seiner Kommission für Rechtsfragen und trat auf das Gesuch nicht ein, weil seiner Meinung nach Herr Kollege Schlüer sich nicht in seiner Eigenschaft als Nationalrat, sondern als Privatperson beziehungsweise Chefredaktor seiner Zeitung geäussert hatte. Die Kommission und der Ständerat betonten, dass die Gleichbehandlung aller Medienschaffenden gewährleistet werden müsse und nicht jene privilegiert werden dürften, die gleichzeitig auch noch Ratsmitglied seien. Der Nationalrat schloss sich in der Differenzbereinigung dann dem Ständerat an, und somit konnte das Strafverfahren fortgesetzt werden.
Anders war es im Falle von Kollege Mörgeli: Dort hat die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen dem Rat beantragt, auf das Gesuch einzutreten, weil sie - die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen - der Ansicht war, dass ein Zusammenhang zwischen den Aussagen von Herrn Kollege Mörgeli und seinem parlamentarischen Mandat bestehe. Die Kommissionsminderheit hat das damals als ungenügend gerechtfertigtes Privileg aufgefasst. Die Angelegenheit ist dann nicht mehr ins Plenum unseres Rates gekommen, weil die Klage, die zur ganzen Diskussion geführt hatte, vorher zurückgezogen wurde.
Sie sehen also, dass die Abgrenzung von ähnlichen Tätigkeiten und Äusserungen, die Ratsmitglieder ausserhalb des Ratssaales machen, zu diesen Konflikten und Situationen führt. Dort ist das Gefühl zurückgeblieben, dass gleiche Tatbestände ungleich behandelt würden. Deshalb haben wir uns mit der Frage befasst und sind zum Schluss gekommen, dass man zumindest den Zusammenhang zur amtlichen Tätigkeit insofern einschränken soll, als das Vorliegen eines unmittelbaren Zusammenhangs verlangt werden soll. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission und die Minderheit der Kommission für Rechtsfragen sind zusätzlich der Meinung, dass die relative Immunität gänzlich aufgehoben werden soll.
Ich möchte diese Frage jetzt anhand der Einwände von Frau Kollegin Gadient diskutieren: Sie hat an sich historisch richtig darauf verwiesen, dass der Zweck der relativen Immunität darin besteht, die parlamentarische Freiheit zu gewährleisten, damit wir uns unbehelligt von Strafverfolgungsschritten äussern können. Die Politik solle richtigerweise im Parlamentssaal stattfinden und nicht in den Gerichtssaal verlegt werden. Damit sind wir vollständig einverstanden. Ob man allerdings jetzt, wie sie ausgeführt hat, mit der Aufhebung der relativen Immunität oder mit der Vorlage überhaupt an den Grundsätzen unseres Parlamentsbetriebes rütteln würde, ist eine andere Frage. Erstens ist das Mengengerüst dafür wahrscheinlich doch zu klein. Zweitens geht es bei der Frage der Immunität nicht generell um das Funktionieren [PAGE 69] des Parlamentsbetriebes, weil es zunehmend, wie wir an den Fällen in den letzten Jahren immer wieder gesehen haben, eben nicht - mindestens nach unserer Auffassung - primär um Äusserungen politischer Meinung und um politische Diskussionsbeiträge ging, sondern es ging tendenziell zunehmend darum, sich verunglimpfend über andere Personen oder andere Gruppierungen äussern zu können, ohne Sanktionen gewärtigen zu müssen. Das ist nicht der Sinn der relativen Immunität. Dazu kommt die Problematik der ungleichen Behandlung gleicher Sachverhalte in den beiden von mir vorhin geschilderten Fällen.
Mit anderen Worten: Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, die Minderheit der Kommission für Rechtsfragen und unsere Fraktion haben den Eindruck, dass das Instrument der relativen Immunität tendenziell zur persönlichen Profilierung oder eben zur sanktionslosen Verunglimpfung andersdenkender Gruppierungen und Persönlichkeiten missbraucht wird, und das ist nicht der Sinn der relativen Immunität. Wir sind deshalb der Meinung, dass diese aufgehoben werden kann. Wir schätzen das Risiko, als Ratsmitglied gewissermassen schikanös mit Strafverfolgungen bedroht und belästigt zu werden, als eher klein ein. Doch auch das ist natürlich abhängig von der Exponiertheit, die man als Ratsmitglied ja weitgehend selbst verursacht, nämlich mit Äusserungen, die Strafverfolgungsdrohungen oder Strafverfolgungsschritte provozieren können.
Wir sind der Meinung, dass die unterschiedliche Behandlung von Legislative und Exekutive durchaus gerechtfertigt ist. Zweifellos ist es so, dass Exekutivmitglieder, weil noch stärker exponiert, tendenziell auch stärker von schikanösen Strafverfolgungen bedroht sind, weil sie eben die Sachpolitik gewissermassen personifizieren und deshalb als Person angreifbarer sind als wir, die wir in einem grösseren Gremium arbeiten.
Wir sind der Auffassung, dass rechtliche Fragen tendenziell nicht parlamentstauglich sind. Deswegen möchten wir die ganzen Diskussionen in ein separates Gremium verlegen. Wir sind der Meinung, dass die relative Immunität aufgehoben werden kann, ohne dass damit unserem Parlamentsbetrieb wesentlich geschadet würde. Eventuell soll zumindest eine Einschränkung vorgenommen werden, indem zwischen der Äusserung, die umstritten ist, und der parlamentarischen Tätigkeit ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen muss - also nicht nur ein Zusammenhang, sondern ein unmittelbarer Zusammenhang. Wir sollten auf das Geschäft eintreten, um zumindest diesen unmittelbaren Zusammenhang im neuen Parlamentsgesetz zu verankern.
Wir bitten Sie, auf das Geschäft einzutreten.