Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-02
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Die Grünen sind für Eintreten. Die Grünen haben diese Vorlage vor allem unter dem Gesichtspunkt diskutiert, ob die relative Immunität aufgehoben werden soll oder nicht. In der Diskussion bei uns stand die Disziplinarfrage "Amtsgeheimnisverletzung" nicht im Vordergrund, vielleicht auch deshalb, weil es da zwei Meinungen gibt. Man muss sich ja fragen, ob die Durchsetzung des Amtsgeheimnisses im heutigen System bei Nichtaufsichtskommissionen überhaupt noch die Bedeutung hat, die ihr beigemessen wird, und ob hier das disziplinarische Eingreifen wirklich sinnvoll ist.
Uns ging es vor allem um die Frage, ob die relative Immunität aufgehoben werden soll oder nicht. Die Mehrheit ist für Aufhebung. Warum? Wie gesagt wurde, ist diese relative Immunität nicht mehr zeitgemäss, sie ist ein alter Zopf. Fast entsteht der Eindruck, als wolle das Parlament die luhmannsche Beobachtung nicht zur Kenntnis nehmen, dass das politische System zu einem System unter vielen geworden ist und seine gesellschaftliche Übersteuerungsfähigkeit längst verloren hat. Hier aber nun will man krampfhaft beweisen, das politische System und vor allem die ihm angehörigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier seien dennoch etwas Besonderes. Dieses Besondere, das man in der politischen Realität ja längst nicht mehr durchsetzen kann - deshalb hat Moral meist Steuerungsunfähigkeit überboten -, will [PAGE 70] man just an diesem eigenartigen Rechtsinstitut der relativen Immunität gewissermassen zu vertuschen versuchen.
Eine grossartige Erkenntnis, wenn ich zum Beispiel das Votum von Frau Heim höre, wie wichtig das doch sei! Erstaunt bin ich aber, dass ausgerechnet die SVP, die grösste Vorkämpferin im Land gegen die Classe politique und deren Privilegien, mit Verve und Hartnäckigkeit nunmehr das so zentrale Institut der Classe politique, nämlich die relative Immunität, erhalten will. Sie will sie nicht nur erhalten, sondern will ungeschminkt, dass möglichst alle Schlüer und Co ihre Zeitung für Pamphlete ungeachtet der Schutzbestimmungen des Persönlichkeitsrechts und des Antirassismusgesetzes mit Genuss verbreiten können. Da sieht man: Privilegien werden dann verteidigt, wenn man in der eigenen Hand eine Feder hat, die man als gewichtiger einstuft als die anderer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Herr Fluri hat mit Recht auf die Schwierigkeit der Abgrenzungen hingewiesen. Und er hat mit Recht darauf hingewiesen, dass ja in den Fragen der strafrechtlichen relativen Immunität das Parlament gewissermassen eine juristisch paragerichtliche Funktion einnehme, weil es eigentlich in seiner Entscheidung nicht frei sei, nach politischem Gusto vorzugehen, und nach rechtlichen Kriterien vorgehen müsse. Es gibt zwei Fälle, die das illustrieren: Wir hatten zum einen den Fall Ziegler. Im Fall Ziegler wurde die parlamentarische Immunität aufgehoben. Und jetzt sage ich vielleicht etwas Paradoxes: Sie wurde fälschlicherweise aufgehoben, weil die Aufhebung aus politischer Motivation erfolgte. Man wollte Ziegler abstrafen. Sie wurde aber, wenn man es juristisch betrachtet hätte - doch auf diese Idee kam ja damals gar niemand -, vielleicht richtigerweise aufgehoben, weil es um eine Tätigkeit ging, die nicht unmittelbar der parlamentarischen Arbeit diente. Das war auch der Grund, dass die Kommission für Rechtsfragen im Fall Schlüer eine Präzisierung vornahm und beim Eintreten eine klarere Trennung zwischen parlamentarischer Tätigkeit und allgemein publizistischer Tätigkeit deklarierte. Leider fand das nicht allgemeine Durchsicht.
Wir leben in einem neuen Typ von Diskursgesellschaft. Unsere grosse Inszeniererin der Meinungsdebatte im Lande - Frau Gilgen heisst sie - hat längst eingesehen, dass Politikerinnen und Politiker in der "Arena" nicht viel mehr wert sind als andere Personen, die dort auftreten. Und so ergibt es sich bei der Beibehaltung der relativen Immunität, dass der einzige Unterschied zwischen einem Politiker, sagen wir Herrn Gross, und Frau Stämpfli in einer Auseinandersetzung über die Zukunft lediglich noch wäre, dass Herr Gross sagen kann, was er will, weil er nicht strafrechtlich belangt wird, Frau Stämpfli aber, die auch viel redet, nicht.
Jetzt muss man sich fragen, ob es gerechtfertigt ist, diesen alten Zopf, diese mit nichts mehr gerechtfertigte politische Institution als solche, wie sie gedacht war, weiterhin als gesetzliche Grundlage des Parlamentsbetriebes fortzuführen. Da haben wir jetzt bei den Grünen mutig den Schritt gewagt, hier jenen zu folgen - erstaunlicherweise der behänden Mitte, die ja sonst sehr staatstragend ist -, die eingesehen haben, dass dieser alte Zopf abgeschnitten werden muss.
Ich ersuche Sie also um Eintreten. Es ist ein wichtiges Geschäft. Ich ersuche Sie, uns dann bei den Detailüberlegungen zu den einzelnen Anträgen zu folgen. Am Schluss schauen wir, was rauskommt, und wir werden unsere Endmeinung dann bekanntgeben.