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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-11-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-11-29

Wortprotokoll

Ich kann bestätigen, was der Kommissionspräsident ausgeführt hat, dass der Nationalrat zwei Entscheide gefällt hat: erstens die Erhöhung der Schwellenwerte und zweitens die Abtrennung von der Vorlage 2 zum Rechnungslegungsrecht. Ich kann Ihnen bestätigen: Es entspricht der Meinung des Bundesrates, dass jetzt keine zeitliche Dringlichkeit für die Abtrennung und die Erhöhung der Schwellenwerte besteht und dass ausserdem das Aktien- und das Rechnungslegungsrecht verkompliziert würden, wenn man diese Vorlage in diesem Zeitpunkt auch noch abspaltete.

Der Kommissionspräsident und auch Herr Büttiker haben sich zur Erhöhung der Schwellenwerte materiell nicht explizit geäussert. Ich werde das jetzt auch nicht tun; ich glaube, wir werden das im Rahmen der Beratung der Vorlage noch genügend tun können. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Vorlage selbst dann, wenn Sie auf sie eintreten würden, an die Kommission zurückgewiesen werden müsste. Damit wäre der Zeitgewinn nicht erfolgt, den man sich erhofft hat.

Noch ein weiterer Gedanke: Herr Kommissionspräsident, Sie haben auch erwähnt, dass die ursprünglich einheitliche Vorlage zur Revision des Aktienrechts und mit ihm auch des Rechnungslegungsrechts schon mehrfach aufgespalten oder sistiert wurde. Es sollte deshalb auch aus Sicht des Bundesrates auf eine weitere, unnötige Abspaltung und Verkomplizierung verzichtet werden. Wir gehen davon aus, dass die zukünftigen Gesetzesmaterialien bereits heute für aussenstehende Personen nur mit grossem Aufwand verständlich sind. Sie würden noch unverständlicher, wenn eine weitere Teilvorlage bzw. ein weiteres Spaltungsprodukt geschaffen würde.

Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, dem Entscheid Ihrer Kommission zu folgen und auf die Vorlage 3 nicht einzutreten.

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