Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-03-22
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-03-22
Wortprotokoll
Der Bundesrat bittet Sie, auch die Initiative "Solidarität schafft Sicherheit: für einen freiwilligen zivilen Friedensdienst" abzulehnen. Auch diese Initiative wurde, zusammen mit der soeben behandelten Armeeabschaffungs-Initiative, von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) eingereicht. Gemäss den Initianten ist sie zwischen der humanitären Hilfe und der Diplomatie anzusiedeln. Die Initianten wollen ein zusätzliches Instrument zur Friedensförderung auf der Ebene der zivilen Akteure, wie einer der Initianten am 22. Februar 2001 vor der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates gesagt hat.
Selbstverständlich teilt der Bundesrat auch hier das Ziel der Initianten, Konflikte friedlich zu lösen. Auch er will mithelfen, Konflikte friedlich zu lösen; aber der Rahmen, den die GSoA vorschlägt, ist nach seinem Dafürhalten hierfür nicht tauglich. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sollen gemäss Initiative Anspruch auf eine kostenlose Grundausbildung für diesen Friedensdienst haben; eine Grundausbildung, die im Übrigen sehr offen umschrieben ist. Sie soll Wissen und Praktiken gewaltfreier Konfliktbearbeitung vermitteln.
Die Förderung von Frieden und Sicherheit ist eines der Hauptziele der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Parlament, Bundesrat und Volk haben sich verschiedentlich dazu geäussert und taugliche Grundlagen geschaffen. Ich hoffe, dass wir am 10. Juni 2001 die Zustimmung hierfür erhalten werden.
Die Initiative wurde im September 1999 eingereicht. Nach unserem Dafürhalten ist ihr Anliegen in der Zwischenzeit überholt, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Am 4. Dezember 2000 hat der Bundesrat das Konzept für einen Schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung sowie die gleichzeitig beantragte Anpassung der Verordnung über den Einsatz von Personal bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten verabschiedet. Bei diesem Expertenpool handelt es sich um eine Personalreserve aus qualifizierten, auf einen Einsatz vorbereiteten zivilen Expertinnen und Experten, die nach dem Milizprinzip rasch und gezielt für internationale Aktionen eingesetzt werden können.
Er umfasst unter anderem Fachleute aus den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, Presse, Medien, Wahlen sowie Zivilpolizei. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, bei Bedarf ein Kontingent von bis zu hundert zivilen Expertinnen und Experten gleichzeitig in verschiedenen Missionen einsetzen zu können. Der Ausbildung und Einsatzvorbereitung wird dabei besondere Beachtung geschenkt. Zu diesem Zweck hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten einen speziellen Grundkurs für neu aufgenommene Mitglieder des Pools eingerichtet, der erstmals in diesem Jahr stattfindet. Sie sehen, dass ein wesentlicher Teil der Initiative über diese Massnahme abgedeckt ist.
2. Am 2. März dieses Jahres hat das EDA zusammen mit Schweizer Nichtregierungsorganisationen und der Schweizerischen Friedensstiftung das Kompetenzzentrum Friedensförderung gegründet. Das Zentrum ist bei der Schweizerischen Friedensstiftung angesiedelt und wird massgeblich vom EDA finanziert.
Dieses Zentrum soll erstens als Drehscheibe für den Austausch von Informationen über nationale und internationale Aktivitäten in der Friedensförderung dienen. Es bezweckt zweitens die Förderung des Dialogs in Friedensfragen zwischen der Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen und pflegt den Kontakt zu Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und privaten Akteuren. Drittens offeriert das Kompetenzzentrum Friedensförderung ein Dienstleistungsangebot, das die Analyse und Bearbeitung von Konflikten sowie den Wissenstransfer mittels themenspezifischer Trainings- und Weiterbildungskurse beinhaltet. Auch Friedensförderung ist eine hoch professionelle Aufgabe, wenn sie erfolgreich sein soll. Zur Friedensförderung braucht es eine entsprechend intensive Ausbildung. Es braucht entsprechende Spezialisten, und eine allgemeine Freiwilligkeit ist in diesem Zusammenhang wenig zweckmässig, selbst wenn auch Freiwillige auszubilden sind, wie es hier die Initiative erfordert.
Das Kompetenzzentrum Friedensförderung bietet die Chance, schweizerische Aktivitäten in der Friedenspolitik besser zu koordinieren und kohärente, in sich abgestimmte Strategien zur Bearbeitung von Konflikten zu entwickeln. Das bereits vorhandene zivile friedenspolitische Potential in der Schweiz kann auf diese Weise wirksamer genutzt werden. Der Bundesrat hat also die Bedeutung und Notwendigkeit der zivilen Friedensförderung und auch die Bedeutung der Kooperation und Koordination mit Nichtregierungsorganisationen erkannt und entsprechend gehandelt. Auch das Parlament hat sich im Übrigen bei der Beratung verschiedener Berichte in Bezug auf die Aussenpolitik unseres Landes in gleicher Weise ausgesprochen.
Die Initiative ist deshalb aus folgenden fünf Überlegungen abzulehnen:
1. Die Zielsetzungen dieser Initiative der GSoA sind bereits heute ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen unseres Landes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und der Friedensförderung.
2. Unkoordinierte Friedenseinsätze würden sich negativ auf die bewährte und international beachtete Zusammenarbeit der offiziellen Schweiz auswirken.
3. Internationale Friedenseinsätze erfordern mehr und mehr hoch professionalisierte Spezialisten; ein Erfordernis, dem der Bundesrat mit dem erwähnten Pool entspricht.
4. Schon heute haben Personen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, die Möglichkeit, sich im Zivildienst zu engagieren. Der Zivildienst bietet Tätigkeiten an, die sich mit dem Abbau von Gewaltverhältnissen befassen.
5. Die Initiative erlaubt es nicht, die Kostenfolgen im Griff zu halten. Die sehr breite Grundausbildung, die allen in der Schweiz lebenden Personen kostenlos offen stünde, hätte Kosten von unbekannter Höhe zur Folge.
Bezüglich Kostenschätzung gehen die Initianten in ihrem Leitbild vom November 1999 von einem jährlichen Finanzbedarf von 47 Millionen Franken für die Aus- und Weiterbildung inklusive Ansprüche auf Erwerbsersatz aus. Dies geschieht unter der Annahme, dass 1500 Personen pro Jahr je zehn Tage Aus- und Weiterbildung belegen. Was die geschätzten Kosten für allfällige freiwillige Friedenseinsätze betrifft, kommen die Initianten in ihrem Leitbild vom November 1999 zur Überlegung, dass, unter der Annahme, dass rund 100 Personen permanent Einsätze im Rahmen des freiwilligen zivilen Friedensdienstes leisten würden, eine grobe Kostenschätzung einen Finanzbedarf von jährlich 36 Millionen Franken ergebe. Dazu rechnen die Initianten mit jährlichen Administrations- und Verwaltungskosten in der Höhe von 5 Millionen Franken. Sie kommen so zum Schluss, dass die Gesamtkosten des freiwilligen zivilen Friedensdienstes gemäss dieser groben Kostenschätzung rund 90 Millionen Franken pro Jahr ausmachen würden. Die Grössenordnung dieser groben Kostenschätzung gründet allerdings auf der unseres Erachtens willkürlichen Annahme, dass sich jährlich höchstens 1500 Personen mit Anspruch auf Erwerbsersatz kostenlos ausbilden lassen wollen und davon dann nicht [PAGE 176] einmal 10 Prozent - höchstens 100 Personen - permanente Einsätze leisten. Der Staat müsste für diese Aktivitäten aufkommen, die heute erfolgreich von Nichtregierungsorganisationen wahrgenommen werden.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass sich Friedensbemühungen nicht tel quel mit Kosten aufrechnen lassen, aber immerhin ist das Ganze im Gesamtzusammenhang mit den übrigen bestehenden und professionellen Aktivitäten zu sehen, die selbst bei zahlreichen Hilfswerken dazu führen, hier von der Zustimmung zu dieser Initiative abzusehen und sie ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Zur Frage von Herrn Bieri: Es ist richtig, dass sein Anliegen bereits in der Kommission aufgebracht wurde; ich hatte einen diesbezüglichen Kontakt mit dem Vorsteher des Departementes für auswärtige Angelegenheiten, die Frage ist erkannt. Wie weit eine gesetzliche Regelung von von vornherein allen diesen Bedürfnissen mit den Anforderungen an die Vielfalt der Tätigkeiten gerecht zu werden vermag, ist im Moment offen, aber das Anliegen ist erkannt und in diesem Sinn zur Prüfung entgegengenommen.
Damit beantrage ich Ihnen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen, d. h., die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.