Bieri Peter · Ständerat · 2001-03-22
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-22
Wortprotokoll
Die Volksinitiative ist in der zwar ausformulierten, aber unklaren und wenig durchsichtigen Form abzulehnen. Zwar ist das generelle Anliegen der Initiative, die zivile Friedensförderung zu stärken und zu konkretisieren, vom Grundsatz her unterstützungswürdig. Sowohl die Abgrenzung zum Militärdienst und neu zum Bevölkerungsschutz sowie die Leistung des zivilen Friedensdienstes innerhalb des zivilen Ersatzdienstes als auch der generelle Anspruch auf Ausbildung, Einsatzmöglichkeiten im In- und Ausland sowie der Entschädigungsanspruch sind von der Form und vom Inhalt her unausgegoren und mangelhaft. Bei der Beurteilung kommt man nicht um den Eindruck herum, dass die Initianten der Armeeabschaffungs-Initiative, die wir soeben behandelt haben, noch einen zweiten Akt nachschieben mussten.
Beim Studium dieser Initiative bin ich von einem Direktor eines grossen Hilfswerkes angesprochen worden. Es dürfte für Sie nicht uninteressant sein, dass auch die meisten Hilfswerke von einer Unterstützung dieser Initiative absehen, weil diese ihrer Ansicht nach in ihrer Tauglichkeit als fragwürdig betrachtet werden muss. Es wird dabei bezweifelt, dass es tatsächlich eine erhebliche Nachfrage von Nichtregierungsorganisationen für freiwillige Friedenskräfte gibt, die in Konfliktregionen für eine begrenzte Zeit wirkungsvoll einsetzbar wären. Auch werden unnötige Parallelen und Doppelspurigkeiten vermutet, wenn der zivile Friedensdienst selber Einsätze organisieren will. Bei dieser Ablehnung der Initiative weisen die Hilfswerke jedoch auf eine Thematik hin, die es verdient, dass auf sie eingegangen wird. Ich danke der Berichterstatterin, Frau Langenberger, dass sie bereits in ihrem Kommissionsbericht auf meine Intervention in der Kommission hingewiesen hat.
Die grosse Bedeutung der zivilen Friedensförderung ist heute allseits und international anerkannt. Sie steht jedoch in keinem Verhältnis zu den bis heute nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlagen in unserem Land. Während die Entwicklungszusammenarbeit seit den Siebzigerjahren auf dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe basiert und entsprechend verankert ist und das militärische Sicherheitsengagement mit bewaffneten Einsätzen hoffentlich im Juni mit der Referendumsabstimmung eine neue gesetzliche Basis erhält, fehlt für das friedenspolitische Engagement der Schweiz ein entsprechendes gesetzliches Fundament.
Diese gesetzliche Lücke sollte mit einem Bundesgesetz über die internationale Friedenspolitik und die zivile Friedensförderung geschlossen werden. Gerade die erfolgreiche Zusammenarbeit staatlicher und privater Friedensförderung sollte hier auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, damit Qualität, Kontinuität und Kooperation der beiden Partner - nämlich Staat und Nichtregierungsorganisationen - [PAGE 175] garantiert bleiben. Die Bedeutung der zivilen Friedensförderung ist auch nach dem aussenpolitischen Bericht 2000, den wir in der ersten Sessionswoche beraten haben, von herausragender Bedeutung und soll der militärischen Friedenspolitik als bedeutender Zweig internationalen Engagements beigefügt werden.
Ich weiss, dass das von mir hier aufgebrachte Anliegen, eine gesetzliche Basis für diesen Teil des internationalen Engagements zu schaffen, beim Bundesrat und bei der Verwaltung nicht auf taube Ohren gestossen ist. Ich jedenfalls erachte es als prüfenswert, dass nach der Entwicklungshilfe, der humanitären Hilfe und dem friedenspolitisch motivierten militärischen Engagement im Ausland auch die internationale Friedenspolitik und die zivile Friedensförderung auf eine gute gesetzliche Grundlage gestellt werden sollten.
In diesem Sinne bin ich dem Bundesrat dankbar, wenn er bereit ist, dieses Anliegen zu prüfen.