Goll Christine · Nationalrat · 2011-03-03
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-03
Wortprotokoll
Wir sind hier bei Absatz 5 von Artikel 41c. Grundsätzlich ist es so, dass diese Managed-Care-Vorlage noch allzu viele Fallgruben enthält, und genau hier ist auch eine vorhanden. Die integrierte Versorgung ist zwar förderungswürdig, weil sie Parallelbehandlungen, Doppelspurigkeiten ausschalten kann und damit natürlich auch kostendämpfende Wirkung entfalten kann. Die entscheidende Frage ist jedoch, wie und durch wen vor allem die medizinische Versorgung via Netzwerke gesteuert wird. Unser Rat hat hier in der letzten Beratungsrunde grossmehrheitlich einem Antrag aus dem Plenum zugestimmt, der heute als Minderheitsantrag auf der Fahne steht und dessen Notwendigkeit ich noch einmal kurz begründen möchte.
Die Unabhängigkeit von den Krankenkassen und die Verpflichtung zu flächendeckenden Angeboten an Managed-Care-Versorgungsmodellen sind zentrale Eckwerte, um die Vorlage auch in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig zu machen und zu verhindern, dass die Patientinnen und Patienten einzig mit Mehrkosten belastet werden. Die nationalrätliche Fassung von Artikel 41c Absatz 5, die der Ständerat und nun leider auch die knappe Mehrheit der SGK-NR abgeschwächt haben, will, dass der Bundesrat die Anforderungen an die notwendige Qualität der integrierten Versorgungsnetze und den Umfang der Budgetmitverantwortung festlegt. Das ist vor allem deshalb sinnvoll, weil die Managed-Care-Angebote als Vertragsmodelle zwischen den Krankenkassen und den Netzwerken ausgehandelt werden. Dabei werden also einzig die Interessen der Leistungserbringer und die Interessen der Kassen berücksichtigt. Doch wer vertritt gerade in diesem Bereich die öffentlichen Interessen und vor allem die Sicht der Hauptbetroffenen, nämlich die Sicht der Versicherten?
Die Minderheit macht hier einen konkreten Lösungsvorschlag. Sie schlägt vor, dass der Bundesrat die Anforderungen an die notwendige Qualität der integrierten Versorgungsnetze festlegt, denn damit steht und fällt auch der Behandlungserfolg und nicht zuletzt auch der Kostendämpfungserfolg bezüglich medizinischer Interventionen. Dass der Bundesrat dies freiwillig tun wird - das wollen eben Ständerat und die knappe Mehrheit der SGK-NR -, ist mehr als fraglich, denn bereits heute ist der Bundesrat gemäss Artikel 58 KVG zuständig für die Einhaltung der Qualität. Dass er in den letzten Jahren in diesem Bereich aktiv geworden ist, wird hier jedoch wohl niemand im Ernst behaupten.
Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang auch an die KVG-Debatten in den Jahren 2002 und 2003, als konkrete Vorschläge für die Verankerung und Durchsetzung von Qualitätsmodellen auf dem Tisch des Hauses lagen und unbestritten waren. Leider scheiterte die damalige KVG-Revision bekanntlich in der Schlussabstimmung.
Konkret könnte die Bestimmung so umgesetzt werden, dass der Bundesrat für die Verankerung und Durchsetzung von Qualitätsmodellen eine Fachkommission einsetzt, welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer, der Ärztenetze, der Versicherer, der Patientenorganisationen und der Wissenschaft zusammensetzt. Die Fachkommission stellt beim Departement Antrag auf Genehmigung solcher Qualitätsmodelle, diese sind dann auch in geeigneter Weise zu veröffentlichen, und die Zulassung zur Abgeltung grundversicherter Leistungen auch im Rahmen dieser Netzwerke wird von der Einhaltung solcher Qualitätsmodelle abhängig gemacht. So weit ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu - die nationalrätliche Position war in der letzten Debatte ja praktisch unbestritten -, und verhindern Sie damit, dass einzig Kassen und Leistungserbringer über Qualität entscheiden.