Triponez Pierre · Nationalrat · 2011-03-03
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-03
Wortprotokoll
Wir haben es tatsächlich fertiggebracht, bei diesem Geschäft, der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, eine einzige Differenz zum Ständerat aufrechtzuerhalten. Es ist eine Differenz, die tatsächlich kein Tummelplatz für ideologische Grabenkämpfe ist. Denn materiell besteht schlicht und einfach kein Unterschied zwischen dem, was die Mehrheit beschlossen hat, und dem, was ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag vorschlage. Warum schlage ich es dann trotzdem vor? Die Minderheit will ganz einfach die Differenz zum Ständerat weghaben und bei der Lösung bleiben, die der Bundesrat vorgeschlagen und der Ständerat beschlossen hat und welche Ihnen eben jetzt die Kommissionsminderheit durch mich beliebt machen will. Dann wäre diese Revision unter Dach und Fach.
Worums geht es konkret bei diesem Absatz 4 von Artikel 57? Auf Seite 6 der Fahne sehen Sie, dass die Mehrheit an folgendem Text festhält: "Die IV-Stellen können" - nicht müssen, nicht dürfen, nicht wollen! - "beratende Kommissionen einrichten, in denen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften Einsitz nehmen. Die Kommissionen unterstützen die IV-Stellen ..." Tatsächlich können die IV-Stellen für ihre wichtige Tätigkeit Berater beiziehen, Kommissionen einrichten, aber sie müssen nicht.
Aus diesem Blickwinkel ist es doch wirklich nicht richtig, wenn man ausdrücklich eine Bestimmung aufnimmt zu etwas, was schlicht und einfach nicht notwendig ist und was dann noch einschränkt. Wenn es nämlich so formuliert ist wie hier, führt es eher zu Unsicherheiten, weil die IV-Stellen ja auch andere Kommissionen, die anders zusammengesetzt sein könnten, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beiziehen wollen.
Kurz und gut, der Bundesrat hat keine solche Kann-Bestimmung vorgesehen, obwohl er das könnte, und der Ständerat empfiehlt Ihnen Streichung dieses Absatzes.
Als Vertreter der Kommissionsminderheit empfehle ich Ihnen ebenfalls, hier das Kriegsbeil zu begraben und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.