Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2011-03-03
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2011-03-03
Wortprotokoll
Wir behandeln die letzte Differenz in einer Abbauvorlage, die den einen oder anderen Lichtblick wie den Assistenzbeitrag oder eben Artikel 57 Absatz 4, über den ich jetzt spreche, beinhaltet. Die Fraktion der Grünen bittet Sie, bei dieser letzten Differenz der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Warum?
Ziel dieser Vorlage ist es, rund 17 000 Rentenbeziehende nach dem Motto "Eingliederung aus Rente" wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Ob die dafür notwendigen Arbeitsstellen gefunden werden können, ist mehr als unsicher. Eine verbindliche Quote für Arbeitgeber, die etwas mehr Sicherheit gegeben hätte, wurde auch von diesem Rat abgelehnt. Alle, die gegen die Quote waren, haben beteuert, dass sie bereit sind, von sich aus entsprechende Schritte zu unternehmen - freiwillig und ohne Zwang.
Genau hier setzt Absatz 4 von Artikel 57 an: Die Sozialpartner, also die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die in der Arbeitswelt verankert sind, sollen im Bereich der Wiedereingliederung in die Aufgaben der IV-Stellen eingebunden werden. Die spezifischen Kompetenzen der Sozialpartner in Fragen der Arbeitswelt und ihre Nähe zu den Betrieben sollen den IV-Stellen in Form von paritätisch organisierten beratenden Kommissionen zur Verfügung stehen. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften könnten so bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen Verantwortung übernehmen, aber auch mitreden, wenn es um die Festlegung von Wiedereingliederungszielen und die Umsetzung der Wiedereingliederungsmassnahmen geht.
Kompetenzzentren für Fragen der Arbeitswelt könnten diese beratenden Kommissionen für die IV werden. Ähnliches gibt es bereits auf Ebene der Arbeitslosenversicherung.
Die Zusammenarbeit und die Beziehungen zwischen den IV-Stellen und den Sozialpartnern zu verstärken macht im Hinblick auf das Hauptziel dieser Revision durchaus Sinn. Darum bittet Sie die Fraktion der Grünen, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Schlussabstimmung: Hier wird die Mehrheit unserer Fraktion der Vorlage nicht zustimmen können, weil sie zu viele bittere Pillen enthält, als dass man sie noch schlucken könnte. Mit dem ersten Massnahmenpaket, wie es heute vorliegt, werden viele Betroffene mit Massnahmen konfrontiert, die mit Leistungskürzungen verbunden sind. Besonders stossend ist die Schlussbestimmung, laut welcher Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit bestimmten Diagnosen eine Sonderbehandlung erfahren. Auf diese IV-Rentnerinnen und -Rentner finden nicht die geplanten Bestimmungen über die eingliederungsorientierte Rentenrevision Anwendung, die mit flankierenden und begleitenden Massnahmen abgerundet werden. Bei ihnen können rechtskräftig zugesprochene IV- und BVG-Renten auch ohne Verbesserung des Gesundheitszustandes einfach aufgehoben oder reduziert werden. Das ist nicht akzeptabel.
Der Assistenzbeitrag, eine neue Leistung, wird kostenneutral eingeführt und dafür die Hilflosenentschädigung bei Heimaufenthalt halbiert. Die dabei entstehende Lücke müssen die Kantone schliessen, da diese für die Heimfinanzierung zuständig sind. Das findet die Mehrheit unserer Fraktion nicht korrekt. Wir unterstützen die Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit Behinderung, möchten aber den Assistenzbeitrag in einer separaten Vorlage realisiert sehen.
In diesem Sinn betrachtet die Mehrheit der Fraktion der Grünen diese Vorlage als nicht unterstützungswürdig. Zu gross ist der Preis, der für die Pluspunkte von vielen Betroffenen bezahlt werden muss, und zu gross die Unsicherheit darüber, ob der Return on Investment für die IV wirklich so positiv sein wird wie in der Botschaft verkündet.