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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-03-08

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Herr Schwander macht sich bei Buchstabe u von Artikel 3 Sorgen um die Durchsetzbarkeit. Herr Schwander, wenn wir in jedem Gesetz das streichen, was nicht hundertprozentig durchgesetzt werden kann, dann müssen wir beispielsweise im Strassenverkehrsgesetz auf die Bestimmung verzichten, dass Radfahren auf dem Trottoir verboten ist und dass man als Fussgänger bei Rot nicht über den Fussgängerstreifen spazieren darf. Die Durchsetzung ist ein Problem, und sie muss gewährleistet werden, aber wir sind Gott sei Dank nicht in einem Polizeistaat, in dem hinter jedem ein Polizist herspaziert, um Übertretungen zu ahnden; deshalb sind Durchsetzungsprobleme halt immer irgendwo in einem Gesetz mitenthalten.

Die Frage, die wir uns aber stellen müssen, ist folgende: Ist das, was in Buchstabe u als Missbrauch definiert wird, tatsächlich auch ein Missbrauch? Sie wissen, und dazu haben Sie auch nichts gesagt, dass es bei der Missachtung dieser Vermerke im Telefonbuch, wonach der Kunde keine Werbung und auch keine entsprechenden Anrufe will, um einen Missbrauch geht, der ein grosses Ärgernis in der Bevölkerung ist. Wir alle kennen das, Frau Wyss hat es bereits im Rahmen des Eintretens angesprochen. Deshalb glaube ich, dass dieser Buchstabe u beibehalten werden muss. Auch hier gilt: Die Bestimmung ist bisher schon im UWG enthalten gewesen und hat keinerlei Probleme verursacht, im Gegenteil, sie bezieht sich auf einen Umstand, der durchaus als Missbrauch definiert werden kann. Der Umstand, dass es Durchsetzungsprobleme gibt, sollte uns eher anspornen, uns in der Praxis mehr darum zu bemühen, den Missbrauch zu bekämpfen, als jetzt gewissermassen mit wehenden Fahnen unterzugehen und Buchstabe u zu streichen.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der SP-Fraktion, den Minderheitsantrag Schwander abzulehnen.