Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-03-08
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-08
Wortprotokoll
Bei Artikel 8 UWG geht es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Mehrheit hat entschieden, beim Schutz vor missbräuchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim bisherigen Recht zu bleiben. Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen, die den Schutz vor missbräuchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbauen wollen.
Es geht hier bei Artikel 8 um ein Kernanliegen dieser Vorlage. Man reibt sich die Augen und staunt: Wir haben uns in der Kommission für Rechtsfragen Gedanken darüber gemacht, wie wir den Schutz vor Missbräuchen im Wettbewerb verbessern wollen. Doch ausgerechnet hier, bei einem Kernpunkt des UWG, sagt die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen: "Nein, wir bleiben beim bisherigen Recht." Gerade der Missbrauch von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ja ein Grund, warum wir uns Gedanken machen, wie wir das UWG stärken wollen.
Natürlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ein wichtiger Teil des Geschäftslebens; sie machen das Geschäftsleben effizienter. Es geht in keiner Art und Weise darum, sie zu verteufeln. Sie beinhalten aber unbestrittenermassen ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Die Konsumentinnen und Konsumenten stehen den AGB machtlos gegenüber; wir alle kennen das. Sie können einfach Ja oder Nein sagen; Sie haben praktisch keinen Einfluss auf den Inhalt. Es braucht erhebliche Kenntnisse der Materie und auch der rechtlichen Zusammenhänge, um den Inhalt solcher AGB zu erkennen; es braucht auch erheblich Zeit, um sie überhaupt vollständig zu lesen.
Deshalb ist es notwendig, dass wir hier klare Regeln vorsehen. Das geltende Recht, das von der Mehrheit bevorzugt wird, ist nun einmal toter Buchstabe geblieben. Der Bundesrat will das ändern. Die Version des Bundesrates sieht vor, dass AGB dann missbräuchlich sein sollen, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise von der gesetzlichen Ordnung erheblich abweichen oder ein erhebliches oder ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten vorsehen. Auch diese Version beschränkt sich auf den Missbrauch, aber sie fällt um eine Nuance deutlicher zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten aus und schiebt daher dem Missbrauch ein bisschen deutlicher den Riegel vor. Ich kann nicht verstehen, dass man ausgerechnet aufseiten derjenigen Parteien, die sich als Vorkämpferinnen des freien Marktes sehen und sonst immer für den freien Markt sprechen, hier nicht mitmachen will, denn die [PAGE 228] Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollen ja nichts anderes als den freien Wettbewerb beschränken.
Wenn Sie einen freien Wettbewerb und Waffengleichheit zwischen den Wettbewerbern wollen, müssen Sie hier der Version der Minderheit zum Durchbruch verhelfen.