Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-03-08
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-08
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, ob wir die Artikel 21 und 22 tatsächlich brauchen. In der Kommission ist auf diese Frage die Antwort gekommen: Ja, wir brauchen sie, weil in vielen Ländern der Konsumentenschutz über das Verwaltungsrecht geregelt ist.
Wir haben verschiedene Regeln, die vorsehen, wie wir Informationen und Daten mit dem Ausland, mit anderen Ländern austauschen. Im Strafrecht haben wir das Rechtshilfeverfahren, das Schengen-Informationsaustauschgesetz mit den EU-Staaten, und wir haben eine Menge - eine Menge! - bilaterale justizielle und polizeiliche Abkommen. Im Zivilrecht haben wir das internationale Zivilprozessrecht, das ist auch abgedeckt. Wir können alle Daten über diese Verfahren austauschen, wenn es sich um zivilrechtliche Fälle handelt. Im Verwaltungsrecht haben wir das Amtshilfeverfahren, aber auch hier gibt es eine Menge bilateraler Abkommen.
Wenn wir das beurteilen und schauen, was dort geregelt wird, und dies mit den vorliegenden Artikeln vergleichen, dann kommen wir von der Minderheit zum Schluss, dass wir hier nichts Zusätzliches regeln müssen - im Gegenteil: Es entstehen höchstens noch Widersprüche mit den bereits bestehenden Gesetzesartikeln in all den Abkommen, die ich Ihnen aufgezählt habe.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.