Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-09
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Das Abkommen, das uns nach dem Ständerat heute zur Genehmigung unterbreitet wird, institutionalisiert die Zusammenarbeit mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union. Ziel der Kooperation ist die verstärkte Bekämpfung schwerer internationaler Kriminalität wie Terrorismus, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Menschenhandel, Drogenhandel, Betrug oder Geldwäscherei. Die Schweiz hat bereits im Rahmen der Verhandlungen über die Bilateralen II ihr Interesse an einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit Eurojust bekundet und dies entsprechend schriftlich festgehalten.
Schon heute arbeitet die Schweiz im Justiz- und Strafverfolgungsbereich eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Optimierungsmöglichkeiten bestehen aber beispielsweise im Bereich der Koordination. Gerade für die erfolgreiche Bekämpfung der schweren Kriminalität, bei der vermehrt ein organisiertes und sich über mehrere Staaten erstreckendes Vorgehen festzustellen ist, ist eine verstärkte Koordination und Kooperation der Strafverfolgungsbehörden in den betroffenen Ländern erforderlich. Derartige koordinierende und unterstützende Aufgaben übernimmt Eurojust, eine von der Europäischen Union geschaffene Einrichtung mit dem Ziel, die schwere Kriminalität auf justizieller Ebene verstärkt zu bekämpfen. Eurojust soll die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden verbessern, vor allem durch die Erleichterung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Durch das Abkommen mit Eurojust kann die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen im Interesse einer effizienten Verbrechensbekämpfung weiter optimiert werden.
Einzelfallweise findet im Rahmen des nach schweizerischem Recht Zulässigen bereits heute eine Kooperation zwischen der Schweiz und Eurojust statt. Im Interesse der Transparenz und der Rechtssicherheit drängte sich aber die Aushandlung eines Instruments auf, das die Zusammenarbeit institutionalisiert und den Rahmen und die Modalitäten für die Kooperation vertraglich festlegt. Mit dem polizeilichen Gegenstück zu Eurojust, dem Europäischen Polizeiamt (Europol), hat die Schweiz bereits einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Dieser ist seit März 2006 in Kraft.
Mit 17 zu 8 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und das Abkommen zu genehmigen.