Lexipedia

preparatory:AB 116389

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Das zurzeit geltende Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Parallel zur Armee XXI wurde damit das Verbundsystem Bevölkerungsschutz geschaffen, bestehend aus den Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sowie den koordinierenden Führungsorganen auf den Stufen Bund, Kantone, Regionen und grosse Gemeinden. Zuständig für den Bevölkerungsschutz wurden in erster Linie die Kantone. Der Bund legt seither noch die Grundlagen fest und übernimmt Koordinationsaufgaben.

Mit der nun vorliegenden Teilrevision dieses relativ jungen Gesetzes wird den bei der Umsetzung festgestellten Mängeln und Lücken Rechnung getragen, dies hauptsächlich in den Bereichen Einsätze und Ausbildungsdienste sowie bei den Schutzbauten. Die Teilrevision des Gesetzes bedeutet also keine grundsätzliche Reform des Bevölkerungsschutzes oder des Zivilschutzes. Vielmehr geht es darum, im Sinne von "Garantiearbeiten" in einzelnen Teilbereichen Optimierungen aufgrund der Erfahrungen, die man in den letzten fünf bis sechs Jahren gemacht hat, vorzunehmen.

Mit der Teilrevision werden hauptsächlich Anpassungen im Bereich der Einsätze und der Ausbildungsdienste im Zivilschutz sowie bei den Schutzbauten vorgenommen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die bisher für die Kadermitglieder und Spezialisten jährlich zur Verfügung stehenden Schutzdiensttage vor allem für die Wiederholungskurse nicht genügen. Die Ausbildungszeiten für die Mitglieder des obersten und oberen Kaders und der Spezialisten werden deshalb moderat angehoben. Die Anpassungen bei den Schutzbauten in den Artikeln 46 und 52 gehen auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zurück. Die Ziele in diesem Bereich sind eine Werterhaltung des Schutzbautensystems, eine gezielte und reduzierte Schutzraumbautätigkeit sowie eine finanzielle Entlastung der öffentlichen Hand, also des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie von privaten Hauseigentümern. Es wird an der Pflicht zum Schutzraumbau in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit festgehalten, jedoch müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden. Im Weiteren wird die Höhe der zu leistenden Ersatzbeiträge gegenüber heute reduziert. Diese sollen neu an die Kantone gehen, welche damit einen sinnvollen innerkantonalen Ausgleich schaffen können. Sie können diese Mittel für weitere Zivilschutzmassnahmen verwenden, so z. B. für den Einkauf von Einsatzmaterial und der persönlichen Ausrüstung.

Weitere Anpassungen betreffen insbesondere die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz, die Schutzdienstbefreiung von Behördenmitgliedern, die Einführung einer Obergrenze für Ausbildungsdienste und Einsätze zugunsten der Gemeinschaft, die Rechtsmittel sowie die Strafbestimmungen.

Die Kommission hat auch die parlamentarische Initiative Français behandelt. Sie beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Herr Français will in Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) bei der Formulierung "bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland" das Wort "grenznahen" streichen und damit die Möglichkeit schaffen, dass der Zivilschutz auch im Ausland eingesetzt werden kann. Die Kommission meinte, das sei eine Aufgabe der zivilen Einsatzkräfte und dies solle so bleiben. Das Katastrophenhilfekorps unter der Leitung von Toni Frisch ist nämlich sehr erfolgreich; es hat spezialisierte Fachkräfte und ist sehr gut organisiert und aufgestellt. Es geniesst im Ausland hohe Anerkennung, vor allem in den jeweiligen Katastrophengebieten, wie wir auch der Presse und den Berichten entnehmen können. Deshalb wurde der parlamentarischen Initiative mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Das betrifft Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b des BZG.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage 10.078 einzutreten, und ich bitte Sie, überall der Mehrheit zuzustimmen. Ich werde im Verlauf der Beratung des Gesetzes bei den einzelnen Artikeln die Entscheide und die Meinung der Minderheiten der Kommission einbringen. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und überall der Mehrheit zuzustimmen.

preparatory:AB 116389 | Lexipedia | Lexipedia