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preparatory:AB 116392

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die vorliegende Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ist notwendig und wird von der SP-Fraktion grundsätzlich begrüsst. Sie bringt einige längst überfällige Verbesserungen, indem sie Missbräuchen im Zivilschutz entgegenwirkt, die Ausbildung verbessert und Schnittstellen zwischen Kantonen und Bund optimiert. Einige der vorgeschlagenen Massnahmen gehen aber zu wenig weit; dort stellen wir entsprechende Minderheitsanträge.

Mit dieser Teilrevision sind wir aber noch weit von einer umfassenden Revision im Bereich Bevölkerungsschutz entfernt. Der Bevölkerungsschutz muss in die gesamte Sicherheitspolitik eingebettet werden. Dazu benötigen wir einen sicherheitspolitischen Bericht, welcher auf einer umfassenden Risikoanalyse und -bewertung basiert. Wenn wir den Bevölkerungsschutz weiterentwickeln wollen, müssen wir die hauptsächlichen Risiken kennen, mit welchen die Schweiz heute und in Zukunft rechnen muss. Erst wenn wir wissen, wovor die Bevölkerung geschützt werden muss, können wir definieren, was man tun kann, wer es tut und welche Ressourcen für die Realisierung von Massnahmen eingesetzt werden. Dass die heutigen und künftigen Risiken jedoch eher vom Klimawandel, von Virusattacken, vom Terrorismus und aus der Steckdose kommen als von einer feindlichen Panzerfront, dürfte inzwischen erkannt worden sein.

Für einen umfassenden Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen benötigen wir effiziente Strukturen und einen adäquaten Einsatz der Mittel, mit anderen Worten: optimal eingesetzte Ressourcen für ein sehr gut funktionierendes Verbundsystem. Eine Modernisierung dieses Verbundsystems mit Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben, Zivilschutz sowie den koordinierenden Führungsorganen auf allen Stufen ist notwendig. Dem starken gesellschaftlichen Wandel und der Verletzlichkeit der modernen netzgebundenen Infrastrukturen wird heute noch zu wenig Rechnung getragen. Die Gewichte müssen deutlich weg vom Zivilschutz hin zu den übrigen [PAGE 267] Blaulichtorganisationen verschoben werden. Zudem muss die bereits eingeleitete Regionalisierung und Professionalisierung weiter vorankommen, damit die Sicherheit der Bevölkerung tatsächlich risikogerecht gewährleistet werden kann.

In dieser Teilrevision werden erst ein paar Anpassungen vorgenommen. Das sind quasi Garantiearbeiten, die auf die seit der Inkraftsetzung gemachten Erfahrungen zurückgehen. Der nächste Modernisierungsschritt muss folgen. Mit der Motion Allemann 10.3540, "Bericht zum Bevölkerungsschutz mit umfassendem Modernisierungskonzept", die der Nationalrat angenommen hat, ist diese Weiterentwicklung initiiert und wird nun im Projekt "Strategie Bevölkerungs- und Zivilschutz 2015 plus" erarbeitet.

Bei der vorliegenden Teilrevision setzt die SP-Fraktion folgende Schwerpunkte:

1. Es braucht eine Veränderung im Zivilschutz, um den Missbräuchen entgegenzuwirken. Die heutigen Bestände sind zu hoch und können reduziert werden, indem das Dienstpflichtalter der Schutzdienstpflichtigen demjenigen der Militärdienstpflichtigen gleichgesetzt, das heisst heruntergesetzt, wird.

2. Die Einsatztage der Zivilschutzpflichtigen zugunsten der Gemeinschaft müssen deutlich reduziert werden.

3. Es ist nun an der Zeit, die Schutzraumbaupflicht aufzuheben und die Verwendung der vorhandenen Ersatzbeiträge neu zu regeln.

Mit diesen Korrekturen an der Vorlage sind wir auf dem Weg zu einem effizienten Bevölkerungsschutz, und wir leiten wirksame Verbesserungen ein. Ich werde das in der Detailberatung noch ausführen.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Wir unterstützen auch die parlamentarische Initiative Français, sind allerdings der Meinung, dass diese Einsätze auf Freiwilligkeit beruhen sollen.

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