Pfister Theophil · Nationalrat · 2011-03-09
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, Artikel 46 Absatz 1 zu streichen. Artikel 46 Absatz 1 will die Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen beibehalten. Die Diskussion über Sinn und Unsinn der kleinen privaten Bunker läuft seit Jahren, in der parlamentarischen Beratung und auch ausserhalb, natürlich auch an den Stammtischen.
Es war zu erwarten, dass die Pflicht zum Bau von kleinen Schutzräumen in privaten Häusern - nur um die geht es hier, nicht um die Schutzräume in öffentlichen Bauten, Heimen und Spitälern - mit dieser Revision jetzt aufgehoben wird. Damit würde der heutige Bauherr entlastet, und er könnte die Mittel dort einsetzen, wo es heute dringlich ist: bei der Gebäudehülle, bei den Fenstern, bei der Lüftung. Es ist für heutige Bauherren nicht mehr ersichtlich, warum sie zu einem überholten Schutzraum, zu einem kleinen privaten Bunker und nicht zu einer dichten und gut isolierten Gebäudehülle verpflichtet werden.
Wir müssen uns auch bewusst sein, dass die Schutzraumbaupflicht heute nach verbreiteter Meinung überholt ist. Auch das VBS hat, wenn auch aus etwas differenten Gründen, die meisten Bunker stillgelegt. Aber es wird nun versucht, die Schutzraumbaupflicht noch einige Jahre etwas eingeschränkt am Leben zu lassen, um administrative Probleme und Härtefälle zu vermeiden. In drei Jahren soll dann die grosse Evaluation erfolgen.
Ich meine, eine solche Haltung ist ärgerlich. Wir bestrafen damit die heutigen Bauwilligen und bereiten ihnen dann nachfolgend weiteren Ärger, indem die Pflicht alsbald abgeschafft wird. Wir sollten heute den Mut haben, die Baupflicht für kleine private Bunker und auch die Pflicht zu deren Unterhalt definitiv aufzuheben. Dazu brauchen wir eine kleine Portion Mut, aber wir können uns dabei gewiss sein, dass wir Tausenden von Familien mit einem Bauprojekt geholfen haben, das knappe Budget zu entlasten und kein antiquiertes Ärgernis in das Haus einplanen zu müssen. Der Entscheid ist heute fällig und nicht erst in drei Jahren.
Nun begründe ich noch meinen Antrag zu Artikel 48a. Es geht hier um die Frage, wieweit private und öffentliche Schutzräume heute noch unterhalten werden sollen. Ich beantrage Ihnen, für die kleinen privaten Schutzräume die Unterhaltspflicht abzuschaffen. Es ist zu erwarten, dass die Pflicht zum Bau von Schutzräumen zu Ende geht. Es ist darum vernünftig, dass die Ausstattung dieser kleinen privaten Schutzräume heute nicht mehr erneuert wird. Es geht vorwiegend um Filter und Gebläse, die einem Verschleiss ausgesetzt sind. Von den Betroffenen - dies sind viele in unserem Land, ich schätze Hunderttausende - würde es nicht verstanden, wenn wir einerseits die Abschaffung der kleinen Schutzräume diskutieren, andererseits aber bis zuletzt deren Modernisierung und Anpassung verlangen würden.
Ich bitte Sie, auch namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, diesem Antrag zuzustimmen.