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Zäch Guido · Nationalrat · 2001-05-07

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

In Artikel 14 Absatz 5 wird der Freibetrag pro Jahr geregelt; der Betrag also, bis zu dem keine Beiträge an die AHV entrichtet werden müssen. Wir entscheiden nun über die Höhe dieses Freibetrages. Dabei ist vor allem auf eine sinnvolle und praktikable Regelung zu achten, die keinen unnötigen Aufwand verursacht, aber trotzdem ihren Zweck erfüllt.

Der Bundesrat schlägt als Freibetrag 1000 Franken vor. Dieser sehr tiefe Freibetrag verursacht in der Verwaltung, aber auch bei den abrechnungspflichtigen Betrieben einen Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag steht. Von diesen Umtrieben wären einmal mehr vor allem die kleinen und mittleren Betriebe betroffen.

Darum hat, auf Antrag der Mitglieder der CVP-Fraktion, die Mehrheit der Kommission einer Regelung zugestimmt, die den Freibetrag auf die Höhe einer maximalen monatlichen Altersrente von zurzeit 2060 Franken pro Jahr erhöht. Damit kann auch der letzte Satz der bundesrätlichen Vorlage betreffend Anpassung des Freibetrages an den Rentenindex weggelassen werden.

Die Altersrente wird ja bekanntlich regelmässig angepasst. Einerseits legen wir den Freibetrag damit nach klaren und einsichtigen Kriterien fest, andererseits umgehen wir eine willkürliche und argumentativ nicht belegbare Zahl. Dieser Freibetrag betrifft nicht nur die Angestellten, sondern alle Erwerbstätigen - auch die Selbstständigerwerbenden. Wir stellen auch die Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen sicher.

Andererseits darf der Freibetrag aus Gründen der Solidarität nicht zu hoch angesetzt werden. Der Antrag der Minderheit mit einem Betrag von 4000 Franken war die Variante mit dem höchsten Betrag, die in der Kommission diskutiert wurde. Dieser Betrag ist willkürlich gewählt und übersteigt die Grenze des geringfügigen Einkommens. Er schiesst weit über das Ziel hinaus.

Die Befreiung eines jährlichen Einkommens von 2060 Franken - dieser Betrag entspricht zurzeit einer maximalen monatlichen Altersrente - ist ebenso massvoll wie zweckmässig.

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, aus diesen Gründen dem Antrag der Mehrheit zu folgen und weder dem bundesrätlichen Entwurf, der mehr Bürokratie zur Folge hätte, noch dem Antrag der Minderheit mit einer überhöhten Beitragsbefreiung zuzustimmen.

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