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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2011-03-14

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2011-03-14

Wortprotokoll

Es geht auch bei Absatz 5 um die Ausschreibung, und zwar schlägt die Minderheit vor, dass Besteller Unternehmen ausschliessen können, die in einem nicht dem Ausschreibungswettbewerb ausgesetzten Bereich tätig sind, wenn dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Dieser Absatz soll neu dazukommen.

Unternehmen mit einer Konzession haben heute das Risiko, dass ihre Linie ausgeschrieben wird und sie mit viel Zeit- und Geldaufwand rechnen müssen, um weiterhin ihre Dienstleistung erbringen zu können. So weit, so gut, wenn damit echter Wettbewerb und Qualitätssicherung einhergehen. Wenn bei der Ausschreibung jedoch Unternehmen mitmachen, welche keine Konzession haben und bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Angebot beim öffentlichen Verkehr erbracht haben, also über keinerlei Erfahrung verfügen, ist die Gefahr einer Fehlkalkulation und einer Wettbewerbsverzerrung gross. Der Tatbeweis der Qualität kann erst nach dem Zuschlag erbracht werden.

Wir denken, dass nur ein Unternehmen mit einer Konzession alle Schwierigkeiten beim öffentlichen Verkehr kennt und seriös kalkulieren kann. Was bringt es den Kantonen, was bringt es dem öffentlichen Verkehr, wenn sie den Zuschlag dem billigsten Anbieter geben, später jedoch feststellen müssen, dass dieser die Anforderungen nicht erfüllen kann? Auch bei anderen öffentlichen Ausschreibungen ist es üblich, dass nur Branchenunternehmen mitbieten können.

Der Minderheitsantrag will lediglich, dass Unternehmen ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht in einem dem Ausschreibungswettbewerb ausgesetzten Bereich tätig sind und dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Ein Ausschluss erfolgt also nicht in jedem Fall, sondern der Kanton, der ausschreibt, kann einen Ausschluss immer noch selbst prüfen und festlegen. Mit diesem Absatz kann unnötiger Aufwand und unter Umständen eine Misere verhindert werden.

Wir bitten Sie darum, dem Minderheitsantrag zu folgen.