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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2011-03-14

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-14

Wortprotokoll

Ich vertrete beide Minderheiten, die Minderheit zu Artikel 31c Absatz 1 und die Minderheit zu Artikel 32 Absatz 2, weil es das gleiche Thema ist. Es geht um den umstrittensten Kernpunkt der Vorlage, nämlich um die Ausschreibung von Leistungen im öffentlichen Verkehr. Für den Busbereich sieht das Gesetz detaillierte Regelungen mit verschiedensten Bestimmungen vor. Bei der Bahn ist es ein einziger Absatz in Artikel 32 und ein Halbsatz in Artikel 31c. Es besteht einfach die Möglichkeit, auch Angebote im regionalen Personenverkehr im Bahnbereich auszuschreiben. Bei der Bahn ist es also ein einziger Absatz. Es geht hier, so hat man den Verdacht, vielmehr ums Prinzip, um die Ideologie: Wir wollen Wettbewerb, Wettbewerb ist gut.

In den Hearings der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen war das Ergebnis eindeutig. Fast alle Fachleute, die am Hearing teilnahmen, lehnen die Ausschreibung im regionalen Schienenverkehr ab. Auch Frau Bundesrätin Leuthard hat in der Kommission und jetzt in ihrem Eintretensvotum gesagt, im Moment sei das nicht aktuell und im Moment werde wohl kaum ausgeschrieben. Die Frage stellt sich, warum es denn einen Gesetzesartikel braucht, wenn er gar nicht benötigt wird.

Jetzt kommt der entscheidende Unterschied zwischen Bus und Bahn: Wohl ist beides öffentlicher Verkehr, beide Male gibt es einen Taktfahrplan usw. Aber die Infrastruktur ist bei Bahn und Bus total verschieden. Der Bus verkehrt auf den öffentlichen Strassen, genauso wie die Autos, Traktoren usw. Aber im Schienenbereich gibt es eine Infrastruktur, nämlich die Schiene, und auf dieser Schiene zirkuliert der Personenfernverkehr, der Gütertransitverkehr, der Güterbinnenverkehr, der regionale Personenverkehr. Das System ist überaus komplex. Der Bus wird in weniger als zehn Jahren abgeschrieben, der Eisenbahnwagen aber wird in ein paar Jahrzehnten abgeschrieben, in zwanzig, dreissig, vierzig Jahren. Es geht also hier auch um die Investitionssicherheit. Deshalb hat die KVF schon 2007 eine klare Position formuliert: Verzicht auf Ausschreibungen für den regionalen Bahnverkehr. Und dies ist noch heute die Mehrheitsmeinung. Trotzdem will eine knappe Mehrheit, aus ideologischen Gründen wahrscheinlich, die Möglichkeit eröffnen, auch im Bahnbereich auszuschreiben.

Seien Sie bitte konsequent! Wenn Sie die Ausschreibung im regionalen Schienenverkehr wirklich wollen, dann machen Sie ein Gesetz, in dem diese Ausschreibung auch klar geregelt ist, genauso wie im Busbereich. Wenn Sie die Ausschreibung nicht wollen - wenn Sie sagen: wir brauchen das nicht -, dann streichen Sie diesen Passus, dann braucht es die Ausschreibung nicht.

Übrigens: Der Wettbewerb im regionalen Schienenverkehr würde nicht im idyllischen schweizerischen Biotop ablaufen, zum Beispiel zwischen SBB und BLS oder zwischen Rhätischer Bahn und Matterhorn-Gotthard-Bahn, sondern mit deutschen, französischen, britischen Wettbewerbern. Und wie sich die in den schweizerischen öffentlichen Verkehr integrieren, daran wage ich nicht zu denken.

Also, lehnen Sie diese Ausschreibung ab! Stimmen Sie mit der Minderheit!

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