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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-14

Wortprotokoll

Nachdem Eintreten ja nicht bestritten ist, halte ich meine Erörterungen zum Eintreten kurz. Das Geschäft trägt die Nummer 05.028. Damit ist eigentlich schon gesagt, dass es eine lange Geschichte hinter sich hat und somit eben auch schon einiges im Rahmen der gescheiterten Bahnreform 2 besprochen worden ist.

Der öffentliche Verkehr - da waren sich auch alle Fraktionssprecher einig - befindet sich in einem sich stark wandelnden Umfeld, ist aber auf einen langfristigen Planungshorizont angewiesen. Mit diesem zweiten Schritt der Bahnreform 2 machen wir deshalb keine Schnellschüsse; vielmehr wirken wir gezielt auf die Rahmenbedingungen des öffentlichen Verkehrs ein. Es handelt sich zum grössten Teil um Regulierungen, die technischer Natur sind, zum Beispiel, was die Fragen der Interoperabilität betrifft. Wir wollen aber auch einzelne Wettbewerbselemente einführen. Wir sind überzeugt, dass Wettbewerb eben auch Innovation, also neue Ideen ins Spiel bringt. Man sollte das Ganze jetzt angehen. Auch im Telekommunikationsbereich und im Postpaketbereich gab es am Anfang Befürchtungen wegen wettbewerblichen Elementen, wobei sich die Befürchtungen in aller Regel eben nicht bewahrheitet haben.

Zum Inhalt dieser Vorlage: Ein Schwerpunkt ist - es wurde schon gesagt - die Übernahme der Interoperabilitäts- und der Sicherheitsrichtlinien. Im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat sich die Schweiz verpflichtet, im Bereich des Eisenbahnverkehrs die nötige Interoperabilität der Eisenbahnnetze zu entwickeln und im Rahmen einer koordinierten Verkehrspolitik wettbewerbsfähige Verkehrsdienste im Eisenbahnverkehr bereitzustellen. Im Jahre 2002 hat die Schweiz im Rahmen des Comité mixte die Übernahme der Bahnpakete zugesichert.

Durch die Rückweisung der Bahnreform 2 geriet diese Übernahme bzw. dieser Reformprozess ins Stocken. Die EU hat bereits 2007 das dritte Bahnpaket beschlossen; es läuft zurzeit ein Recast der ersten beiden Bahnpakete. Das heisst, dass die EU nochmals über die Bücher geht bzw. mit mehreren Mitgliedsstaaten, die die Bedingungen nicht erfüllen, ins Gericht geht.

Mit dieser Vorlage schlagen wir Ihnen vor, dringend notwendige Anpassungen vorzunehmen, die einen technisch reibungslosen, kompatiblen und sicheren Zugverkehr mit unseren Nachbarstaaten ermöglichen. Hier ist Verbesserungspotenzial vorhanden, und hier können wir die an sich wenig bestrittenen Grundlagen schaffen.

Was in der Detailberatung sicher noch zu reden geben wird, ist die Ausschreibung im Busbereich. Ihre KVF hat am 17. September 2007 vom Bundesrat gefordert, die Ausschreibung bei den Bussen sei im zweiten Teilschritt zu regeln. Das setzen wir hier um. Ich möchte betonen, dass auch ausgeschriebenen Angeboten die gutfunktionierende gemeinsame Bestellung von Bund und Kantonen zugrunde liegt. Beide bringen wichtige Komponenten ein. Der Bund sorgt landesweit für vergleichbare Angebote und Standards. Er wird auch weiterhin das Gesamte im Auge haben und sich für die Beibehaltung der schweizerischen Errungenschaften wie den direkten Verkehr im Tarifwesen oder den Taktfahrplan einsetzen. Die Kantone haben aufgrund ihrer Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten das von Bund und Kantonen gemeinsam zu bestellende Angebot im regionalen Personenverkehr im Visier.

Anders als bei den Bussen beurteilt der Bundesrat die Ausschreibung im Bahnbereich. Viele Schnittstellen und Berührungspunkte mit anderen Verkehren führen bei solchen Ausschreibungen zu grosser Komplexität, trotzdem möchten wir im Gesetz mindestens die Möglichkeit dafür schaffen. Der Bundesrat hat aber vorderhand darauf verzichtet, die Ausschreibungen im Bahnbereich zu regeln. Er folgt auch damit dem seinerzeitigen Kommissionsauftrag.

Die Vorhaltekosten der Wehrdienste sind aus Sicht der Eisenbahnfinanzierung nur ein Problem im Promillebereich. Hingegen ist es für die betroffenen lokalen Wehrdienste ein wichtiges und auch finanziell spürbares Problem. Mit der vorliegenden Lösung können wir es praxisnah und relativ unbürokratisch lösen. Wie bei solchen Botschaften üblich, werden weitere Anpassungen vorgenommen, die im Einzelnen zu diskutieren sind. Es gibt in dieser Bahnreform ein ganzes Sammelsurium solcher Anpassungen, etwa die Einführung von Alkoholgrenzwerten bei der privaten Binnenschifffahrt und andere Kuriositäten.

Fazit: Die Bahnreform 2 als Folgebotschaft ist nicht unbestritten. Die jetzigen Reformschritte ändern das System nicht fundamental, sie bringen aber viele spezifische Verbesserungen: Sie steigern die Effizienz, sie verbessern die Transparenz - etwa im Bereich der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr - und sie stärken das Gesamtsystem. Von den EU-Bahnpaketen wird nur ein Teil übernommen, nämlich der wenig bestrittene. Die Interoperabilitätsrichtlinie wird aber in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit trotzdem zu Verbesserungen führen.

Angesichts der relativ grossen Bedeutung dieser Vorlage bitte ich Sie, diesen zweiten Schritt der Bahnreform 2 nun zügig zu behandeln und auch diese kleinen wichtigen Massnahmen rasch umzusetzen.