Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-14
Wortprotokoll
Das ist ein Artikel, der in der Kommission relativ viel zu diskutieren gegeben hat. Mir wurde dann ja auch via Medien vorgeworfen, der Bundesrat baue hier den Regionalverkehr massiv ab; das wurde heute auch wieder von der Minderheit gesagt. Das ist einfach Unsinn.
Noch einmal zur Entstehungsgeschichte: Wir hatten im Bundesrat die Vorgabe aus dem Parlament, dahinter standen zwei Fraktionen, wir müssten jährlich 2,5 Milliarden Franken sparen - 2,5 Milliarden! Der Bundesrat hat dann das Konsolidierungsprogramm entworfen, mit einem Sparvolumen von 1,5 Milliarden Franken. Natürlich können wir dort nicht einfach einzelne Bereiche ausschliessen. Mittlerweile haben wir festgestellt, wie Sie ja gehört haben, dass die Einnahmesituation im letzten Jahr gut war und dass es auch in diesem Jahr nicht so schlecht aussieht. Deshalb wurden das Konsolidierungsprogramm und damit auch die Massnahmen im regionalen Personenverkehr sistiert. Im regionalen Personenverkehr schliesst der Bund keine einzige Linie; das muss ich hier auch betonen. Der Bund will diese Leistungen nicht kürzen, aber es würden die Bundesbeiträge für einzelne Linien gekürzt; das war der Vorschlag an die Kantone.
Heute ist es so, dass sich der Bund an der Abgeltung für eine Linie beteiligt, wenn auf einem Teilstück mindestens 32 Personen pro Tag - pro Tag! - befördert werden und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Erreicht die Nachfrage 500 Personen pro Tag, so kann ein Stundentakt mit 18 Kurspaaren bestellt werden. Für Linien mit einer Nachfrage zwischen 32 und 500 Personen pro Tag besteht eine interne Richtlinie des Bundesamtes für Verkehr, die festhält, bei welcher Nachfrage welches Angebot angemessen ist. Das sind heute die Spielregeln. An diesen Spielregeln, die weder im Gesetz noch auf Verordnungsstufe festgelegt sind, wollen wir grundsätzlich nichts ändern - das haben wir in der Kommission gesagt -, es braucht aber auch hier Flexibilität für diejenigen Teillinien, auf denen nur knapp 32 Personen pro Tag befördert werden.
Das ist legitim, das muss im Einzelfall möglich sein, es dient schlussendlich auch einem qualitativ guten und effizienten regionalen Personenverkehr. Wenn der Bund im Einzelfall seine finanziellen Leistungen kürzt, heisst das nie, dass eine Linie aufgehoben wird; selbstverständlich kann der Kanton bei einer völlig untergeordneten, wenig benutzten Linie sagen, dass diese für ihn aus anderen Gründen wichtig sei und man sie deshalb aufrechterhalte. Wir haben solche Fälle gehabt. Ich erinnere an den Kanton Appenzell Innerrhoden, mit dem man eine Lösung mit einem Posttaxi gefunden hat. Das verkehrt halt nicht im Stundentakt, auch nicht zehnmal pro Tag, sondern nach Bedarf. Im Schlussergebnis führt dies dann dazu, dass die Personen, die diesen Service nutzen, von diesem Service bis vor die Haustüre profitieren können; also gerade alte Menschen, die zum Arzt müssen, werden von diesem Service zu Hause abgeholt. Das Ganze stellt also eine Qualitätsverbesserung dar. Es gibt dann weniger Verbindungen pro Tag, dafür fahren die Fahrzeuge, wenn man sie braucht. Solche Lösungen sind sinnvoll, sie sind sogar eine Aufwertung des Service public. Dafür braucht es aber auch eine Grundlage.
Deshalb meinen wir, dass mit dem kleinen Ermessensspielraum des Begriffs "ausreichende Nachfrage" das Ziel des Bundesrates auch in Zukunft erreicht wird. Es kann keine Rede davon sein, dass wir hiermit einen massiven Abbau des regionalen Personenverkehrs durchführen wollen. Wenn das Konsolidierungsprogramm wieder auf den Tisch kommt, weil Sie das von uns verlangen, ist es eine andere Sache; aber wenn es nicht wiederkommt, bleibt es bei den heutigen Leistungen bezüglich der Mindestnachfrage im Regionalverkehr.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.