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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2001-05-07

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-07

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen einer Minderheit der SVP-Fraktion. Neben anderen Mitgliedern unserer Fraktion bekennen sich alle drei SVP-Nationalrätinnen zu dieser Minderheit.

Die AHV ist unser bedeutendstes Sozialwerk. Wir müssen alles dafür tun, es langfristig zu erhalten. Die weitere Entwicklung der AHV wird vor allem von zwei Faktoren abhängen: einerseits von der demographischen und andererseits von der wirtschaftlichen Entwicklung. Die demographische Entwicklung ist bekannt, sie wird sich in Zukunft nachteilig auf die Entwicklung der AHV auswirken. Die wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin Schwankungen unterworfen sein, wie das bisher auch der Fall war, aber für die nächsten Jahre sieht die Konjunkturlage sehr vielversprechend aus.

Der Bundesrat hat in der Botschaft zwei Hauptziele der 11. AHV-Revision formuliert. Es sind dies die mittel- und langfristige Sicherung der Finanzierung der AHV und die Einführung eines sozial ausgestalteten flexiblen Rentenalters. Mit diesen Hauptzielen der 11. AHV-Revision sind wir einverstanden.

Für die Finanzierung der AHV sah es noch Ende der Neunzigerjahre nicht so gut aus. Dank dem wirtschaftlichen Aufschwung hat sich die finanzielle Situation der AHV aber deutlich entspannt. So waren für das Jahr 2000 noch deutliche Defizite in der Betriebsrechnung der AHV prognostiziert worden. Eingetreten ist nun ein Vortrag von fast einer Milliarde Franken. Für die finanzielle Sicherung der AHV hat der Bundesrat einige wichtige Massnahmen ergriffen. Die vorberatende Kommission hat weitere Beschlüsse gefasst, damit die Finanzierung sichergestellt werden kann. Für mich ist unbestritten, dass in Zukunft das AHV-Alter für beide Geschlechter bei 65 Jahren liegen muss. Einsparungen bei den Witwenrenten sind meiner Meinung nach möglich und verantwortbar, aber nicht in dem Ausmass, wie es der Bundesrat vorgesehen hat. Diese Lösung ist zu radikal ausgefallen. Das ganze Mehrwertsteuerprozent gehört in die AHV. Es geht nicht an, dass der Bund einen Teil des Mehrwertsteuerprozentes in die Bundeskasse ableitet, um dann den Bundesanteil an die AHV zu finanzieren. Auch zusätzliche Mehrwertsteuerprozente sollen eingesetzt werden können, aber nur dann, wenn dies unbedingt nötig ist. Es werden keine Mehrwertsteuerprozente auf Vorrat beschlossen.

Wir dürfen heute feststellen, dass die AHV aufgrund dieser Finanzierungsbeschlüsse der Kommission bis zum Jahr 2017 finanziert werden kann. Das ist eine relativ lange Zeitspanne.

Das zweite Ziel ist die soziale Ausgestaltung des flexiblen Rentenalters: Der Ausbau der Flexibilisierung des Rentenalters ist dringend; er wird von allen Bevölkerungskreisen gewünscht und sehnlichst erwartet. Aber wenn wir die Flexibilisierung allen Bevölkerungsschichten zugute kommen lassen wollen, dann braucht es eine soziale Abfederung des Kürzungssatzes. Bei einer rein versicherungsmathematischen Kürzung der Rente wird die vorzeitige Pensionierung für Personen mit bescheidenen Einkommen praktisch verunmöglicht, weil die Kürzung der Rente in diesem Ausmass für diese Personengruppen nicht verkraftbar wäre. Hinzu kommt, dass vielfach den Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen auch eine zweite oder dritte Säule fehlt. Ich denke vor allem an folgende Bevölkerungsgruppen: Die Frauen sind ganz allgemein in grosser Anzahl in den tiefen Einkommensbereichen anzutreffen, und - das kann keine Geiss wegschlecken - viele Gewerbetreibende sind in den unteren Einkommensschichten anzutreffen. Es sind Handwerker betroffen; denken Sie nur an die Bauarbeiter, die wegen ihrer früheren Erwerbstätigkeit, wegen der körperlichen Schwerarbeit, die sie zu leisten hatten, aus gesundheitlichen Gründen früher in Pension gehen müssen! Auch sie sind auf einen reduzierten Kürzungssatz für die [PAGE 394] tiefen Einkommen angewiesen. Es trifft auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in technischen Berufen, die - weil sie mit der technischen Entwicklung, die heute rasant ist, nicht mehr mithalten können - darauf angewiesen sind, dass sie die Rente früher bekommen.

Natürlich sind auch die Landwirte betroffen, das will ich nicht verschweigen, aber wenn Sie meinen, dass das für mich ein rein landwirtschaftliches Anliegen sei, dann täuschen Sie sich! Die Landwirte sind heute in einer schwierigen Situation. Ihnen fehlt meistens eine zweite Säule. Sie hätten die Möglichkeit, eine zweite Säule anzulegen, aber meist fehlen die finanziellen Mittel dafür. Natürlich ist die soziale Abfederung des Kürzungssatzes auch ein Anliegen der Landwirtschaft, aber ich stelle mit aller Deutlichkeit fest, dass es nicht nur ein Anliegen der Landwirtschaft ist, sondern aller Bevölkerungskreise in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen; das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Aus all diesen Gründen ist eine soziale Abfederung der Flexibilisierung, die diesen Namen auch verdient, eine absolute Notwendigkeit. Der Bundesrat schlägt für die soziale Abfederung 400 Millionen Franken vor. Es ist lobenswert, dass der Bundesrat hier Handlungsbedarf gesehen hat und die soziale Abfederung der Flexibilisierung einführen will. Einzig: Mit diesen 400 Millionen Franken kann nur den alleruntersten Einkommensschichten geholfen werden. Diese 400 Millionen greifen meines Erachtens zu wenig. Nach eingehender Prüfung komme ich zum Schluss, dass 800 Millionen für die soziale Abfederung eingesetzt werden müssen, damit diese einigermassen greifen kann. Das ist aus meiner Sicht ein absolutes Minimum. Es entspricht ungefähr einem Drittel der Aufwendungen, die die AHV-Initiativen, über die wir im letzten Jahr abgestimmt haben, gekostet hätten. Aus sozialpolitischer Sicht braucht es 800 Millionen Franken; sie sind finanziell tragbar.

Ich möchte Ihnen daher beliebt machen, diese sozial abgefederte Flexibilisierung zu unterstützen. Selbstverständlich sind wir für Eintreten auf die Vorlage.