Amherd Viola · Nationalrat · 2011-03-14
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14
Wortprotokoll
Wir haben es gehört, in Artikel 31a Absatz 3 wird im Grundsatz festgehalten, dass die Festlegung der Verkehrsangebote und der Abgeltung aufgrund der [PAGE 380] Nachfrage erfolgen. Gegen diesen Grundsatz, der für den ganzen Absatz 3, das heisst von Litera a bis Litera e gilt, ist nichts einzuwenden. Es ist für alle logisch und nachvollziehbar, dass eine mangelnde Nachfrage nicht unberücksichtigt bleiben darf. Es muss aber auch klar sein, dass alle Regionen unseres Landes einen Anspruch auf eine angemessene Grundversorgung haben und dass nicht rein wirtschaftliche oder rein finanzielle Massstäbe gelten dürfen.
Eine Wiederholung des Nachfragegrundsatzes in Litera a ist nicht nötig. Sie gibt ein falsches Signal, indem die angemessene Grunderschliessung für alle Regionen durch die Wiederholung des Nachfragekriteriums infrage gestellt wird. Unsere Fraktion betrachtet den Service public, die Grunderschliessung aller Regionen, als zentrale Aufgabe unseres Landes. Gute Verkehrsinfrastrukturen in allen Landesteilen sind ein wichtiger Pfeiler unserer wirtschaftlichen Prosperität. Auch im Interesse des Zusammenhalts unseres Landes dürfen nicht einzelne Regionen abgeschnitten werden.
In die gleiche Richtung zielt der Minderheitsantrag zu Litera b. Die Anliegen der Regionalpolitik werden dort ausgedeutscht, indem festgehalten wird, dass die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung der Rand- und Berggebiete in Betracht zu ziehen sind. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Frau Bundesrätin erklärt hat, dass man in der Regionalpolitik keine Abstriche machen wolle, dass wir dies dem Bundesrat glauben könnten. Wir glauben dem Bundesrat. Entsprechend ist es auch nicht nötig, etwas anderes ins Gesetz zu schreiben, man kann das hineinschreiben, was gemeint ist.
Ich bitte Sie deshalb mit der Mehrheit der CVP/EVP/glp-Fraktion, bei Artikel 31a Absatz 3 Litera a und Litera b der Minderheit zuzustimmen.