Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Die Annahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gehen davon aus, dass der Anteil an Privatpersonen bei den Aktionären von Publikumsgesellschaften bei zirka 10 Prozent liegt. Der angenommene Grenzsteuersatz für die Einkommenssteuer liegt bei 30 Prozent. Die dem Bund verbleibende Verrechnungssteuer liegt statistisch ebenfalls bei etwa 10 Prozent. Schätzungen bezüglich ausländischer Aktionäre ändern an der Bandbreite der Annahmen nichts. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können Kapitalerhöhungen frei beschliessen. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, Dividenden vorab zulasten des Gewinnvortrags vorzunehmen. Reserven aus Kapitaleinlagen können im freien Ermessen unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Bestimmungen zurückbezahlt werden.
Und jetzt zu Ihrer letzten Frage, Frau Kiener Nellen, ob das Abstimmungsbüchlein weitere Fehler enthielt: Das Abstimmungsbüchlein enthielt in diesem Sinn keine Fehler, aber es war nicht vollständig.