Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Die Unternehmen haben den Stand ihrer Kapitaleinlagen erst im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Regelung ermittelt und dokumentiert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verfolgt die bei ihr eingehenden Meldungen der Gesellschaften im Speziellen und hat mit der Pressemitteilung vom 2. März 2011 den Stand der Reserven offen kommuniziert. Für die Berechnung der finanziellen Folgen muss, da das Ausschüttungsverhalten von Gesellschaften nicht vorausgesagt werden kann, mit Annahmen operiert werden. Bei einer längerfristigen Betrachtung rechnet der Bundesrat mit einem jährlichen Minderertrag von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und einem ebensolchen Betrag bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der bei der Verrechnungssteuer angenommene Einbruch von 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2011 wird sich im Laufe der Zeit ausgleichen. Dieser Effekt ist auf die zeitliche Verschiebung zwischen dem Ausfall in der Ablieferung und der sich daraus ergebenden Verminderung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer zurückzuführen. Das heisst, in einem Jahr muss man noch zurückzahlen, hat aber keine Einnahmen mehr, und am Ende der Schlange ist es dann gerade umgekehrt. Der Betrag von 1,2 Milliarden sollte also in etwa ausgeglichen werden. Was aber wiederkehrend ist, sind die 600 Millionen Franken.