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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2001-05-07

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Die Freisinnigen haben sich gründlich mit der Zukunft der AHV auseinander gesetzt und sind überzeugt, dass die finanzielle Sicherstellung der Renten für die nächsten zwanzig Jahre jetzt an die Hand genommen werden muss. Nur in einem Gesamtkonzept können unvermeidbare Mehrwertsteuererhöhungen geplant und zumutbare Leistungsanpassungen verantwortet werden. Beide Massnahmen sind unpopulär - das ist uns bewusst -, aber für eine verantwortungsbewusst betriebene Sozialpolitik notwendig.

Die AHV ist die einzige Versicherung, die gut planbar ist. Wir wissen, dass in zwanzig Jahren mehr Leute eine Rente beziehen werden, denn diese Leute stehen bereits heute im Erwerbsleben. Wir wissen auch, dass wir dafür jährlich rund 12 Milliarden Franken mehr brauchen werden. Deshalb wird eine Mehrwertsteuererhöhung wahrscheinlich notwendig sein; sie muss aber möglichst lange hinausgezögert werden, vor allem auch im Wissen um den finanziellen Bedarf bei der stark defizitären IV.

Mit gewissen sozialpolitisch wirklich vertretbaren Leistungsanpassungen können wir aber bis 2025 weitere Steuerprozente umgehen. Dies ist umso wichtiger, als diese Konsumsteuer Familien mit kleineren und mittleren Einkommen besonders belastet. Wir sind überzeugt, dass alle zu diesen Leistungsanpassungen beitragen müssen. Es muss ein Mix zwischen Mehreinnahmen und Leistungsanpassungen sein. Es muss in einer grossen Opfersymmetrie vonstatten gehen. Deshalb setzen wir uns für Rentenalter 65 für Männer und Frauen ab dem Jahr 2009 ein. Das ist für uns unverzichtbar. Es war bei der Einführung der AHV im Jahre 1948 bereits so.

Das Rentenalter der Frauen war bei den Revisionen von 1957 und 1964 zunächst auf 63, dann auf 62 Jahre herabgesetzt worden, weil die steigende Beschäftigungsquote und der Zustrom ausländischer Arbeitskräfte den [PAGE 392] Ausgleichsfonds bis aufs Zwölffache eines Jahresbedarfs anschwellen liessen. Daraus ersehen Sie auch, wie schnell der Fonds schwinden kann. Es gibt keinen objektiven Grund für ein anderes Rentenalter für Frauen, zumal die Frauen durchschnittlich sieben Jahre älter werden und dementsprechend auch länger Renten beziehen können.

Für uns ist klar, dass die Flexibilisierung des Rentenalters ein grosses Anliegen ist. Es wäre ideal, wenn man den Zeitpunkt der Pensionierung frei, je nach Gesundheitszustand und sozialem Umfeld, zwischen 62 und 68 Jahren wählen könnte. Angesichts der Belastung durch die demographische Entwicklung hat dies aber mit einem versicherungstechnischen Abzug bei Vorbezug zu geschehen. Bei Vorbezug ist auf eine spezielle soziale Abfederung zu verzichten, da die Ergänzungsleistungen bei Leuten mit kleinen Einkommen das Nötige aufstocken. Diese Lösung ist nicht kostenneutral, es trifft andere Kassen, aber sie ermöglicht die gezielte Einführung eines frühen Rentenalters für alle. Es ist unverständlich, dass im Rahmen der Rentenalterflexibilisierung die Ergänzungsleistungen als unwürdiges Instrument verteufelt und sie gleichzeitig bei Familien in schwierigen Verhältnissen als neues Allheilmittel angepriesen werden. Die Ergänzungsleistungen sind keine Almosen, deshalb muss der Anspruch in der Bundesverfassung verankert werden, wie es eine freisinnige Initiative auch will.

Um die Sparmassnahmen auf möglichst viele Schultern zu verteilen, befürworten wir bei der Neuregelung auch die Beitragssätze für Selbstständigerwerbende. Eine Anhebung auf 8,1 Prozent erscheint uns vertretbar, da dies früher ein Privileg der Selbstständigerwerbenden war, die keine Möglichkeiten der beruflichen Vorsorge hatten. Statt einer Streichung der Freibeträge für Rentner bevorzugen wir aber eine Senkung von 16 800 Franken auf jährlich 4000 Franken. Die Beitragspflicht für Kleinsteinkommen ist ein administrativer Unsinn und birgt die Gefahr, dass schwarz gearbeitet wird. Eine Anpassung der Witwen- an die Witwerrenten entspräche zwar dem Gleichstellungsgebot, aber sie entspricht nicht der sozialen Realität. Deshalb kommt für uns nur der Antrag der Minderheit Guisan als erster Schritt zu einer Gleichstellung infrage. Es ist für uns unverständlich, dass der Bundesrat den gewaltigen Sparbeitrag der Vorlage auf die Witwen abwälzen will.

Überhaupt liegt dies quer in der sozialpolitischen Landschaft: Zum ersten Mal will der Bundesrat bestehende Renten streichen. Er setzt die Berufstätigkeit der Frau voraus, ist aber bei der Revision der zweiten Säule nicht bereit, kleine Einkommen und Teilzeiteinkommen mit einzubeziehen. Er übersieht auch, dass die AHV eine Alters- und Hinterlassenenversicherung ist - das ist die staatliche Altersvorsorge, eine Volksversicherung, zu der alle Einkommen beitragen. Er übersieht auch, dass die Ehepaarrente auf 150 Prozent plafoniert ist, weil sie eben genau eine Witwenrente auslösen kann. Mit einer Streichung erhöhen sich die Nachteile für die Eheleute gegenüber jenen für die Konkubinatspaare.

Mit dem Paket, das durch eine Korrektur beim Mischindex ausgeglichen wird - wir werden uns dazu in der Debatte noch genauer äussern -, erfüllen wir einerseits den Sparauftrag, andererseits tragen wir aber auch den sozialen Gegebenheiten Rechnung.

Die Freisinnigen setzen sich für eine dauerhafte, zuverlässige Wirtschaftsentwicklung ein und verzichten auf den Traum der SP vom überdurchschnittlichen Wachstum. Höchst fragwürdig mutet es an, wenn man anlässlich der AHV-Revision in Anträgen Verteuerungen von rund 4 Milliarden Franken verlangt und gleichzeitig noch von Wirtschaftswachstum spricht.

Diese 11. AHV-Revision ist eine Herausforderung für uns alle. Wir müssen der Bevölkerung wieder das Vertrauen in das wichtigste Sozialwerk zurückgeben. Die Sicherstellung der Leistungen der AHV ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten zwei Jahrzehnte. Dabei ist eines sicher: Beharren auf starrem Besitzstanddenken führt nicht weiter. Alle werden dazu beitragen müssen, sei es mit einem höheren Rentenalter, abgeschwächter Rentenanpassung, anderem Beitragssatz oder ganz einfach als Steuerzahler. Die Herausforderung ist gross. Verglichen aber mit dem, was unsere Vorfahren mit dem freisinnigen Bundesrat Walter Stampfli an der Spitze geleistet haben, um die AHV einzuführen, sollte dies doch zu bewältigen sein. Wenn die Mehrheit des Nationalrates allerdings dazu nicht bereit ist, werden wir die Vorlage ablehnen.