Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-05-07
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-07
Wortprotokoll
Die AHV besteht seit 1948. In zehn Revisionen, um die hart gerungen werden musste, ist sie jedes Mal verbessert worden, ist sie jedes Mal dem Ziel der Existenzsicherung, die in der Verfassung festgeschrieben ist, seit sie 1925 in der Volksabstimmung angenommen worden ist, angenähert worden. Dieses Ziel der Existenzsicherung ist bis heute nicht erreicht; immerhin hatte jede Revision dieses Ziel verfolgt.
Wir haben heute zum ersten Mal eine Vorlage zu einer AHV-Revision zu beraten, die dieses Ziel nicht mehr verfolgt, sondern - so, wie sie vorliegt, so, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen ist, aber auch so, wie sie von der Kommissionsmehrheit beantragt wird - für die Bevölkerung einen Leistungsabbau unter allen Titeln mit sich bringt, sich also nicht dem Ziel der Existenzsicherung annähert, wie es die Verfassung vorschreibt, sondern sich von diesem Ziel entfernt. Das ist eine inakzeptable Ausgangslage.
Die Basis für diese Vorlage mit Sozialabbau sind Krisenszenarien, auch Krisenerfahrungen der Neunzigerjahre, die man dieser Vorlage auf Schritt und Tritt anmerkt; Krisenszenarien, die statistisch untermauert werden, aber letztlich Gespensterszenarien sind, wie man feststellen muss. So, wie der Bundesrat noch argumentiert hat, so wie die Kommission auch noch arbeiten musste, gingen die Szenarien davon aus, dass die Schweiz ab dem Jahre 2005 in eine immerwährende Wirtschaftskrise geraten würde. Seit einer guten Woche sieht es anders aus: Die Schweiz wird erst ab dem Jahre 2015 in diese immerwährende Krise fallen. Das ist die Ausgangslage. Diese Szenarien gehen nämlich davon aus, dass man ab dem Jahre 2015 immer eine abnehmende Beschäftigung haben wird. Im Gegensatz zu allen historischen Erfahrungen, die die Schweiz bisher über hundert Jahre hinaus gekannt hat, wird mit den Krisenszenarien von einer abnehmenden Beschäftigung und einer immerwährenden Krise ab dem Jahre 2015 ausgegangen.
Das sind unverantwortliche Szenarien, vor allem dann, wenn mit diesen Szenarien Leistungsabbau und Sozialabbau begründet werden sollen. Parallel dazu haben wir eine Entwicklung, die zeigt, wozu diese Szenarien gut sind, wozu diese Panikmache, diese Angstmache gut sind. Wir haben Steuerabbaupläne, wie wir sie noch nie gesehen haben: Ein Fünftel des Volumens der direkten Bundessteuer soll bei den hohen und höchsten Einkommen abgebaut werden. In der Kommission, in der die Steuervorlagen behandelt werden, ist gegen unseren Widerstand aus dem Stand eine Senkung der Unternehmenssteuer beschlossen worden, also der Steuern, bezüglich derer die Schweiz schon heute in der OECD Weltspitze ist.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt mit dieser AHV-Revision die Erreichung des ursprünglich deklarierten Zieles: die Realisierung eines flexiblen Rentenalters, welches die Frühpensionierung auch den unteren und mittleren Einkommen erlaubt. Alle Statistiken zeigen, dass die oberen Einkommen heute schon zunehmend vom vorzeitigen Altersrücktritt Gebrauch machen. Das betrifft diejenigen, die sich das aufgrund des Vermögens, vor allem aber aufgrund einer gut ausgebauten zweiten Säule erlauben können. Wer sich das heute, beim gegenwärtigen Zustand der Sozialversicherungen, nicht leisten kann, sind diejenigen, die im Alter in erster Linie auf die AHV angewiesen sind: die Leute mit unteren und mittleren Einkommen in diesem Land. Wir verlangen, dass eine soziale Regelung des Rentenalters erfolgt, so wie es das Volk in der Volksabstimmung vom vergangenen November auch ausgedrückt hat. Wir nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die CVP-Fraktion, die in ihrer Mehrheit - in der Kommission mindestens - einen Kompromiss von 800 Millionen Franken mitgetragen hat, jetzt - aufgrund der Ausführungen der Fraktionssprecherin - zusammen mit der SVP- und FDP-Fraktion zurückbuchstabiert und sagt, dass die Frauen eine weitere Erhöhung des Rentenalters schlucken müssen, umgekehrt aber keine Flexibilisierung des Rentenalters, die sozialverträglich wäre, zugestanden erhalten bekommen.
Ebenso bedenklich ist der Abbau bei der Witwenrente. Die Vorschläge, die bedenklicherweise auch von der CVP-Fraktion mitgetragen werden, bedeuten soziale Not für Leute mit unteren und mittleren Einkommen. Von der Verwitwung sind [PAGE 391] in erster Linie Leute mit unteren Einkommen betroffen. Es ist auch so, dass die Situation vor dem Tod ungleich ist: Ein Bauarbeiter hat ein dreimal höheres Risiko, vor der Erreichung des ordentlichen Rentenalters zu sterben als beispielsweise ein Lehrer. Es ist in höchstem Masse ungerecht, dass genau diese Witwen von einer Rentenabbaulösung getroffen werden, die Einsparungen von rund einer halben Milliarde bringen soll. Getroffen werden sollen 50 Prozent der Witwen - nämlich jene Frauen, die ihre Kinder früh bekommen haben; Frauen stammen im Allgemeinen aus den unteren sozialen Schichten. Die Witwenrente ist heute nicht besonders hoch: Sie beträgt im Schnitt 1500 Franken pro Monat. Sie bedeutet für die betroffenen Frauen einen Ausgleich, und es ist unsozial und nicht akzeptabel, dass diese Rente abgebaut werden soll.
Wir haben zusätzlich einen Angriff auf die Renten zu verzeichnen. Er ist vielleicht nicht so dramatisch ausgefallen, wie er ursprünglich einmal geplant war, aber immerhin: Über die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus werden auch die Rentnerinnen und Rentner getroffen, und es wird indirekt ein Angriff auf den Mischindex geführt. Für die Verbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es inakzeptabel, dass die Renten angegriffen werden. Wenn diese Vorlage so angenommen wird, wie sie sich heute präsentiert - und das ist zu vermuten aufgrund der Deklarationen der SVP-, der FDP- und auch einer Mehrheit der CVP-Fraktion, die offenbar nur noch die Interessen der Reichen im Lande im Auge haben -, dann werden die Verbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land - der Schweizerische Gewerkschaftsbund - das Referendum gegen diese Vorlage ergreifen müssen, und zwar im Interesse einer sozialen Schweiz. Die AHV ist der Kern, das Herzstück unseres Sozialstaates. Die AHV steht für sozialen Ausgleich, für den Ausgleich auch zwischen den Generationen. Diese AHV darf nicht über die Rentenleistungen geschwächt werden, sie muss gestärkt werden.
1948 gab es in diesem Land weniger Geld als heute, aber es gab in diesem Land einen Sinn für sozialen Ausgleich. Das war die Basis für die Schaffung dieses Sozialwerkes. Heute ist leider davon nur wenig zu spüren, meine Damen und Herren in den bürgerlichen Reihen. Wenn das nicht ändert, wird diese Vorlage nicht akzeptiert werden können.